Norm
EO §308 CRechtssatz
Bei der Exekution auf Ansprüche auf Herausgabe oder Leistung körperlicher Sachen nach §§ 325 ff EO ist der Drittschuldner nach Überweisung des gepfändeten Anspruches berechtigt, die vollstreckbare Forderung des betreibenden Gläubigers auch ohne dessen Einwilligung zu bezahlen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1919:RS0004049Dokumentnummer
JJR_19190909_OGH0002_0010RV00182_1900000_001