Rechtssatz: Die Tatumschreibung einer Übertretung des § 7 Abs 1 StVO 1960 erfordert im Sinne des Konkretisierungsgebotes nach § 44a VStG die Angaben, wie weit rechts ein Fahrzeuglenker gefahren ist, und andererseits die konkrete Angabe, soweit ihm dies zumutbar und möglich gewesen ist. Zuletzt aktualisiert am 27.04.2011 mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Tatzeit: 31.08.2007 um ca 14.05 Uhr Tatort: Hall in Tirol, auf der Innsbrucker Straße B 171 auf Höhe der Nr 90 in Fahrtrichtung Westen Fahrzeug: LKW, XY 1. Sie haben als Lenker eines Fahrzeuges den Fahrstreifen gewechselt, ohne sich vorher zu überzeugen, dass dies ohne Gefährdung oder Behinderung anderer Straßenbenützer möglich ist. 2. Sie haben als Lenker eines Fah... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: : Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten Folgendes zur Last gelegt: "Angaben zu den Taten: Zeit der Begehung: 03.09.2005, 15:00 Uhr Ort der Begehung: W., Laschenskystraße 43, Fahrtrichtung Salzburg Fahrzeug: KFZ, XXX (A) 1. Sie haben nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden, an dem Sie durch Ihr Verhalten am Unfallsort in ursächlichem Zusammenhang standen, die nächste Polizeidienststelle nicht ohne unnötigen Aufschub verständigt. Art der Beteiligu... mehr lesen...
Rechtssatz: Wenn der Beschuldigte tatsächlich aufgrund einer Unaufmerksamkeit oder eines ?Sekundenschlafes? von der Fahrbahn abgekommen ist, kann ihm andererseits nicht angelastet werden, er hätte schuldhaft und zumindest fahrlässig die Missachtung des Rechtsfahrgebotes im Sinne des § 7 Abs 1 StVO zu verantworten. Schlagworte Rechtsfahrgebot, Sekundenschlaf, Unaufmerksamkeit Zuletzt aktualisiert am 31.12.2008 mehr lesen...
Begründung: : Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten wie folgt vorgeworfen: ?Angaben zu den Taten: Zeit der Begehung: 01.02.2007, 16:00 Uhr Ort der Begehung: Hallein, A 10 - Tauernautobahn Richtung Salzburg Kilometer 16,375 Fahrzeug: Personenkraftwagen M1, SL-? (A) 1. Sie haben ein Fahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt (Alkoholgehalt der Atemluft: 1,08 mg/l). 2. Sie sind als Lenker des Fahrzeuges nicht so weit rechts gefahren, wie Ihnen... mehr lesen...
Rechtssatz: Der gegenständliche Spruchpunkt, der im Wesentlichen nur die verba legalia des §7 Abs1 erster Satz StVO enthält, entspricht nicht dem Konkretisierungsgebot des § 44a Z1 VStG, da der Tatumschreibung nicht zu entnehmen ist, wie weit rechts der Fahrzeuglenker gefahren ist und andererseits auch die konkrete Angabe fehlt, wie weit ihm dies zumutbar und möglich gewesen ist (vgl VwGH 08.09.1998, 95/03/0185 mwN). Aus der
Begründung: des Straferkenntnisses ergibt sich lediglich, dass ... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Schleudern in die Gegenfahrbahn ist nicht als Verstoß nach § 7 StVO subsumierbar. mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerberin Nachstehendes zur vorgeworfen: Tatzeit: 02.02.2005 um 14.25 Uhr Tatort: Gemeinde Rum, Tiefgaragenausfahrt XY Fahrzeug: Personenkraftwagen, XY Sie haben als Lenker eines Fahrzeuges dieses nicht so weit rechts gelenkt, wie dies unter Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zumutbar und dies ohne Gefährdung, Behinderung oder Belästigung anderer Straßenbenützer, ohne eigene Gefährdung und ohne Beschädigu... mehr lesen...
Mit dem Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er sei am 25.05.2004 als Lenker des PKW mit dem Kennzeichen 1. um ca. 16.30 Uhr bzw. 16.35 Uhr in G, J in östl. Richtung 2. nicht so weit rechts gefahren, wie es unter Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zumutbar und dies ohne Gefährdung, Behinderung oder Belästigung anderer Straßenbenützer und ohne Beschädigung von Sachen möglich war, da er den J in östliche Richtung b... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Tatbeschreibung einer Übertretung des Rechtsfahrgebotes nach § 7 Abs 1 StVO erfordert einerseits die Konkretisierung, wie weit rechts ein Fahrzeuglenker gefahren ist und andererseits die konkrete Angabe, wie weit ihm dies möglich und zumutbar war (vgl VwGH 22.11.1985, 85/18/0101). Im gegenständlichen Fall wurde einem PKW-Lenker unter Wiedergabe der verba legalia des § 7 Abs 1 StVO vorgehalten, eine schmale Sackgasse ohne Gehsteige in östliche und dann in westliche Richtung ... mehr lesen...
Rechtssatz: Wer als Lenker des Kraftfahrzeuges nicht so weit rechts fährt, wie ihm dies unter Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zumutbar und dies ohne Gefährdung, Behinderung oder Belästigung anderer Straßenbenützer und ohne Beschädigung von Sachen möglich gewesen wäre, ferner den Fahrstreifen gewechselt, ohne sich vorher davon überzeugt zu haben, dass dies ohne Gefährdung oder Behinderung anderer Straßenbenützer möglich sei, zumal er die Fahrbahnmitte überfahr... mehr lesen...
Rechtssatz: Irrt sich die Erstinstanz in der Feststellung des Tatortes, so ist dem Konkretisierungsgebot nicht entsprochen. Der Tatort ist ein wesentliches Element der in einem
Spruch: eines Straferkenntnisses nach § 44a Z 1 VStG aufzunehmenden, als erwiesen angenommenen Tat. Zu einem Austausch dieses wesentlichen Tatbestandselementes der vorgeworfenen Verwaltungsübertretung ist die Berufungsbehörde auch dann nicht berechtigt, wenn sie damit nur einen der Strafbehörde erster Instanz unterla... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Formulierung, der Beschuldigte sei ?ohne ersichtlichen Grund am linken Fahrbahnrand gefahren" wird dem Konkretisierungsgebot nicht gerecht, weil die Tatumschreibung des § 7 StVO einerseits die Konkretisierung erfordert wie weit rechts ein Fahrzeuglenker gefahren ist und andererseits die konkrete Angabe wie weit ihm dies zumutbar und möglich war. (Einteilung des Verfahrens) Schlagworte Konkretisierung der Tat, Tatbildumschreibung, Rechtsfahrgebot mehr lesen...
Rechtssatz: Der Inhalt des Spruches des angefochtenen Straferkenntnisses erfüllt nicht die gesetzlichen Anforderungen der Tatumschreibung des § 7 Abs 1 StVO, wenn ihm in diesem zur Last gelegt wird, dass er ?auf der Strecke von 2 Kilometern von StrKm 28.200 bis 26.150 auf der kurvenreichen Straße" das Rechtsfahrgebot missachtet hat, wenn er auf bestimmten Straßenabschnitten innerhalb dieser Strecke durchaus lediglich die rechte Fahrbahn benützt hat und die im
Spruch: in einem Klammerausdr... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bezirkshauptmannes von Schwaz vom 29.01.2004, Zl VK-6216-2003, wird dem Berufungswerber vorgeworfen wie folgt: ?Tatzeit: 13.04.2003, gegen 02.11 Uhr Tatort: Gemeindegebiet Schwaz, auf der Gemeindestraße ?F.-Straße?, Höhe HNr XY Fahrzeug: PKW, Marke VW Golf, Kennzeichen XY (A) 1. Sie haben als Lenker eines Fahrzeuges die bevorstehende Änderung der Fahrtrichtung nicht so rechtzeitig angezeigt, dass sich andere Straßenbenützer auf den angezeigten Vorgang einstellen... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird der Beschuldigten vorgeworfen, das Rechtsfahrgebot gemäß § 7 Abs 1 StVO nicht eingehalten zu haben, indem sie auf der Richtungsfahrbahn beide Fahrstreifen benutzt hat und ergibt das Beweisverfahren, dass sich auf dem von ihr befahrenen rechten Fahrstreifen (Gegenverkehrsbereich auf Autobahn) in unregelmäßigen Abständen Bauschutt, Erde und Schotter befand sowie Unebenheiten vorhanden waren, so bestand zwar punktuell die Erforderlichkeit vom rechten Fahrbahnrand nach links ... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtene Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber nachstehend wiedergegebener Sachverhalt vorgeworfen: ?Tatzeit: 26.03.2003 um 15.14 Uhr Tatort: Fieberbrunn, auf der B 164, Strkm. 68,350, bei der sog Vitalkurve Fahrzeug: PKW, XY Sie haben als Lenker des Fahrzeuges dieses nicht so weit rechts gelenkt, wie dies unter Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zumutbar und dies ohne Gefährdung, Behinderung oder Belästigung anderer Straßenbenützer, ... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Beschuldigte verstößt nicht gegen das in § 7 Abs 1 StVO normierte Gebot, so weit rechts zu fahren, wie ihm dies unter Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zumutbar ist, wenn der Beschuldigte den rechten Fahrbahnrand deshalb nicht eingehalten hat, weil er einen parkenden Pkw umfahren hat. (teilweise Einstellung des Verfahrens) Schlagworte Rechtsfahrgebot, Fahrbahnrad, Umfahren eines Pkw und Rechtsfahrgebot, Zumutbarkeit mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er sei am 04.02.2003 um 14.55 Uhr in G, W, in Höhe Nr. 186 bis zur Kreuzung mit der V in nördlicher Richtung sowie im Bereich des dortigen Kreuzungsbereiches als Lenker eines Fahrrades 1.) nicht so weit rechts gefahren, wie es unter Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zumutbar und dies ohne Gefährdung, Behinderung oder Belästigung anderer Straßenbenützer und ohn... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Rechtsfahrgebot nach § 7 Abs 1 StVO verpflichtet Radfahrer nicht, Abflussschachtdeckel zu überfahren, welche in unterschiedlicher Breite in den rechten Fahrstreifen hineinragen, wenn die Deckel gegenüber dem Straßenbelag um einige Zentimeter vertieft sind. So begibt sich ein Radfahrer beim Überfahren solcher Deckel in Gefahr (Aufschaukeln des Lenkers, Gefahr des Verlustes der Kontrolle zu den Pedalen und zur Lenkvorrichtung). Ist ein Fahren rechts von den Schachtdeckeln auf... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Tatzeit: 13.04.2003, 22.50 Uhr Tatort: Lienz, Andreas-Hofer-Straße vor Haus Nr 5 Fahrzeug: Kombinationskraftwagen, XY 1. Sie haben das Fahrzeug, Kennzeichen XY, in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigen Zustand gelenkt und sich nach Aufforderung eines besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht geweigert, ihre Atemlu... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird der
Spruch: eines Straferkenntnisses, welcher dem Lenker eine Verwaltungsübertretung gemäß § 7 Abs 1 StVO ? Verletzung des Rechtsfahrgebotes - vorwirft, durch die Wortfolge ?indem Sie mehrmals die Fahrbahnmitte überfahren haben und auf die Gegenfahrbahn geraten sind" ergänzt, so stützt sich diese Korrektur auf das in § 44a VStG normierte Konkretisierungsgebot. Einer Konkretisierung steht auch § 31 Abs 2 VStG nicht entgegen, wenn diese Ausführungen innerhalb der Verfolgungs... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 18.06.2003, GZ.: 15.1 628/2003 wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe am 31.12.2002 um 08.41 Uhr in der Gemeinde F, S, Richtungsfahrbahn V, als Lenker des Personenkraftwagen sein Fahrzeug nicht soweit rechts gelenkt, wie ihm dies unter Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zumutbar und dies ohne Gefährdung, Behinderung oder Belästigung anderer Straßenbenützer und ohne Beschädigung von Sachen m... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Verpflichtung nach § 7 Abs 1 StVO, den äußerst rechten freien Fahrstreifen zu benutzen, besteht auch auf Autobahnen unabhängig von den herrschenden Witterungsverhältnissen, also auch bei nasser Fahrbahn. Daher hat der Benützer einer Autobahn das Rechtsfahrgebot nach § 7 Abs 1 StVO auch dann zu befolgen, wenn er das Bestehen von Aquaplaninggefahr am äußerst rechten Fahrstreifen annimmt, und muss seine Fahrgeschwindigkeit entsprechend anpassen. Schlagworte Rechtsfahrgebo... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Tatumschreibung einer Übertretung nach § 7 Abs. 1 StVO erfordert einerseits die Konkretisierung, wie weit rechts ein Fahrzeuglenker gefahren ist, und andererseits die konkrete Angabe, wie weit ihm dies zumutbar und möglich gewesen wäre. Die Tatanlastung des Befahrens der ?linken Fahrbahnseite", des ?Überfahrens der Fahrbahnmitte" oder des ?grundlosen" Fahrens auf der linken Fahrbahnseite bzw. des ?Kurvenschneidens" würde zur Tatumschreibung reichen. Gegenständlich war der S... mehr lesen...
Rechtssatz: Begeht der Berufungswerber eine Verwaltungsübertretung gem § 7 Abs 1 StVO, so kann von einem Milderungsgrund, weil die Tat schon vor längerer Zeit begangen worden sei und seither ein Wohlverhalten des Berufungswerbers vorliegt, nicht gesprochen werden, da ein Zeitraum von 1 ½ Jahren nach der Straftat noch kein längeres Wohlverhalten darstellt. Ebenso vermag es keinen Milderungsgrund darstellen, wenn die Tat aus Fahrlässigkeit, Unbesonnenheit bzw durch eine besonders verlockende... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Bestimmung des § 7 Abs. 1 StVO kann nur entnommen werden, sich bei Benützung der Fahrbahn ? soweit dies in dieser Gesetzesstelle umschrieben ist (Sicherheitsabstand) ? rechts zu halten, nicht jedoch ein Verbot, die Fahrbahn nach rechts hin zu verlassen. Auch die Wendung ?ohne Beschädigung von Sachen" bezieht sich im gegebenen Zusammenhang auf den vom rechten Fahrbahnrand einzuhaltenden Abstand; das Verbot der Beschädigung von Sachen auf einem rechts von der Fahrbahn gelegen... mehr lesen...
Rechtssatz: Wer als Lenker eines Kraftfahrzeuges durch den Tunnel A den zweiten Fahrstreifen mit einer Geschwindigkeit von 80 bis 90 km/h befährt und nicht soweit rechts fährt, wie dies unter Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zumutbar wäre und dies ohne Gefährdung, Behinderung oder Belästigung anderer Straßenbenützer, sowie ohne eigene Gefährdung und ohne Beschädigung von Sachen möglich gewesen wäre, obwohl jederzeit die Möglichkeit bestand, den ersten Fahrstr... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft X hat gegen Herrn R***** L****** das Straferkenntnis vom *. S******** 2***, Zl 3-****-01, erlassen. Mit diesem Bescheid wird dem Beschuldigten zur Last gelegt, er habe am *. A**** 2*** um **,** Uhr als Lenker des Kombi ** **** auf der Landesstraße **** nächst Strkm *,** nicht dem Rechtsfahrgebot entsprochen, in dem er wegen eines Fahrfehlers auf die andere Straßenseite gelangte und mit dem Gegenverkehr kollidierte. Gemäß § 7 Abs 1 iVm § 99 Abs 3 lit a StVO hat di... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei Verlust der Beherrschbarkeit des Fahrzeuges und Überschreiten der Grenzen der Physik (hier: der Berufungswerber verlor auf nasser Fahrbahn im Kurvenbereich bei Zurückschalten und Abbremsen die Herrschaft über sein Fahrzeug) ist der Lenker für die Fahrlinie des Fahrzeuges nicht verantwortlich. mehr lesen...