RS UVS Salzburg 2007/10/17 3/16736/5-2007br

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.10.2007
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Rechtssatz

Wenn der Beschuldigte tatsächlich aufgrund einer Unaufmerksamkeit oder eines ?Sekundenschlafes? von der Fahrbahn abgekommen ist, kann ihm andererseits nicht angelastet werden, er hätte schuldhaft und zumindest fahrlässig die Missachtung des Rechtsfahrgebotes im Sinne des § 7 Abs 1 StVO zu verantworten.

Schlagworte
Rechtsfahrgebot, Sekundenschlaf, Unaufmerksamkeit
Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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