Die Verpflichtung nach § 7 Abs 1 StVO, den äußerst rechten freien Fahrstreifen zu benutzen, besteht auch auf Autobahnen unabhängig von den herrschenden Witterungsverhältnissen, also auch bei nasser Fahrbahn. Daher hat der Benützer einer Autobahn das Rechtsfahrgebot nach § 7 Abs 1 StVO auch dann zu befolgen, wenn er das Bestehen von Aquaplaninggefahr am äußerst rechten Fahrstreifen annimmt, und muss seine Fahrgeschwindigkeit entsprechend anpassen.