RS UVS Steiermark 2003/12/03 30.20-31/2003

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Veröffentlicht am 03.12.2003
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Rechtssatz

Die Verpflichtung nach § 7 Abs 1 StVO, den äußerst rechten freien Fahrstreifen zu benutzen, besteht auch auf Autobahnen unabhängig von den herrschenden Witterungsverhältnissen, also auch bei nasser Fahrbahn. Daher hat der Benützer einer Autobahn das Rechtsfahrgebot nach § 7 Abs 1 StVO auch dann zu befolgen, wenn er das Bestehen von Aquaplaninggefahr am äußerst rechten Fahrstreifen annimmt, und muss seine Fahrgeschwindigkeit entsprechend anpassen.

Schlagworte
Rechtsfahrgebot Fahrbahnnässe Autobahn
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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