Norm: ArbVG §101
Rechtssatz: Über die Rechtmäßigkeit der Verweigerung der Zustimmung des Betriebsrates zu einer Versetzung hat das Einigungsamt zu entscheiden. Hat der Arbeitgeber hingegen die Zustimmung des Betriebsrates zu einer Versetzung gar nicht eingeholt, so ist der Arbeitnehmer dadurch in seinen arbeitsvertraglichen Rechten verletzt worden, woraus sich die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte ergibt. VwGH vom 18.11.1975, 591/75; Veröff: ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §101
Rechtssatz: Bei einer vertragsändernden Versetzung eines Arbeitnehmers kann die fehlende Zustimmung des Arbeitnehmers durch eine Zustimmung des Betriebsrates im Sinne des § 101 ArbVG nicht ersetzt werden. Entscheidungstexte 4 Ob 164/83 Entscheidungstext OGH 10.01.1984 4 Ob 164/83 Veröff: SZ 57/1 = JBl 1984,625 = DRdA 1985,389 (Csebrenyak) ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §101
Rechtssatz: Der Betriebsrat ist berechtigt, die Zustimmung zur Versetzung nur unter Auflage von Bedingungen zu erteilen (Erhaltung der bisherigen Gehaltsansprüche). Entscheidungstexte 4 Ob 158/80 Entscheidungstext OGH 07.04.1981 4 Ob 158/80 Veröff: Arb 9963 8 ObA 35/98z Entscheidungstext OGH 12.02.1998 8 ObA... mehr lesen...
Norm: ArbVG §101
Rechtssatz: War die Zustimmung des Betriebsrats bzw mangels Zustimmung die Entscheidung des Einigungsamts zur geplanten dauernden Versetzung erforderlich, kann dieser Fehler nicht durch die nachträgliche Kündigung des Arbeitnehmers saniert werden. Entscheidungstexte 4 Ob 158/80 Entscheidungstext OGH 07.04.1981 4 Ob 158/80 Veröff: Arb 9963 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IEABGB §1153 AArbVG §101
Rechtssatz: Eine verschlechternde dauernde Versetzung - sei es eine bloß direktionale oder vertragsändernde - bedarf ausnahmslos der Zustimmung des Betriebsrates, ohne daß es auf die hiefür maßgebenden
Gründe: ankäme. Auch wenn die Versetzung also im Einzelfall durch noch so wichtige
Gründe: gerechtfertigt, ja vielleicht sogar unumgänglich geworden sein sollte, muß die zwingende Bestimmung des § 101 ArbVG... mehr lesen...
Norm: ABGB §1153 AArbVG §101
Rechtssatz: Versetzung im Sinne des § 101 ArbVG umfasst nicht nur einen Wechsel des Arbeitsortes, sondern auch eine wesentliche Änderung des dem Arbeitnehmer zugewiesenen Tätigkeitsbereiches. Entscheidungstexte 4 Ob 19/79 Entscheidungstext OGH 18.12.1979 4 Ob 19/79 Veröff: Arb 9838 = IndS 1980,1215 = DRdA 1980,390 (mit Anmerkung von Czermak) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 EArbVG §101
Rechtssatz: Soweit eine Außendienstzulage über einen bloßen Spesenersatz hinausgeht, also Entgeltcharakter hat, bedarf ein Wechsel des Arbeitsplatzes mit dem der Verlust einer solchen Zulage verbunden ist, zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung des Betriebsrates. Entscheidungstexte 4 Ob 19/79 Entscheidungstext OGH 18.12.1979 4 Ob 19/79 Veröff: Arb 9... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IAABGB §1151 IEABGB §1153 AArbVG §101
Rechtssatz: Für die Frage, welche Dienste der Arbeitnehmer zu leisten hat, ist grundsätzlich der Arbeitsvertrag maßgebend; er umschreibt die Gattung der Arbeit allgemein und steckt damit einen weiteren oder engeren Rahmen der vom Arbeitnehmer nach Bedarf auszuführenden Tätigkeit ab. Andere als die so vereinbarten Dienste braucht der Arbeitnehmer regelmäßig nicht zu leisten. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §914 IIIbArbVG §101KollV für Dienstnehmer der Verkehrsbetriebe der Grazer Stadtwerke AG §1 Abs2
Rechtssatz: Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch bedeutet "abordnen" im dienstrechtlichen Sinn die vorübergehende Entsendung eines Dienstnehmer zur Verrichtung einer ganz bestimmten Aufgabe in einem anderen Bereich als jenem, dem er an sich angehört. Daraus ergibt sich, daß durch eine "Abordnung" die Bindung an den Bereich, dem der D... mehr lesen...
Norm: ArbVG §101
Rechtssatz: Ständige Arbeit bei künstlichem Licht kann im Einzelfall zu einer Verschlechterung der "sonstigen Arbeitsbedingungen" führen. Entscheidungstexte 4 Ob 119/77 Entscheidungstext OGH 06.12.1977 4 Ob 119/77 Veröff: IndS 1978 H5,1115 = SozM IIB,1096 = DRdA 1979,10 S 136 (mit Anmerkung von Mörkelsberger) Europ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §101ArbVG §115 Abs3ArbVG §157 Abs1 Z3JN §1 CIb1
Rechtssatz: Zur Entscheidung darüber, ob ein Mitglied des Betriebsrates durch eine Versetzung in der Ausübung seiner Tätigkeit behindert wird, sind ausschließlich die Einigungsämter berufen. Dies gilt auch für Begehren auf Feststellung der Unwirksamkeit einer bestimmten Maßnahme des Arbeitgebers. Entscheidungstexte 4 Ob 119/77 ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §101
Rechtssatz: Verlust einer Leiterfunktion, verminderte Wertschätzung der neuen Position im Betrieb und Einschränkung künftiger Aufstiegsmöglichkeiten als Verschlechterung der "sonstigen Arbeitsbedingungen". Entscheidungstexte 4 Ob 119/77 Entscheidungstext OGH 06.12.1977 4 Ob 119/77 Veröff: IndS 1978 H5,1115 = SozM IIB,1096 = DRdA 1979,10 S 136 (mit Anmerkung von... mehr lesen...
Norm: ArbVG §101
Rechtssatz: Verschlechterung der "sonstigen Arbeitsbedingungen", wenn die neue Tätigkeit so geringe geistige Anforderungen gegenüber der früheren Arbeit stellt, daß sie bei objektiver Beurteilung nur als empfindliche Abwertung der Persönlichkeit des Arbeitsnehmers gewertet werden kann; daß die frühere Arbeit "fachlich schwieriger, interessanter, abwechslungsreicher und weniger monoton" war, reicht für sich allein nicht aus. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IEArbVG §101BRG §14 Abs2 Z6
Rechtssatz: Ob eine verschlechternde Versetzung vorliegt, erfordert einen Vergleich der Gesamtsituation des Arbeitnehmers vor und nach der Versetzung, wobei nach objektiven Kriterien abzuwägen ist, ob der vorgesehene neue Arbeitsplatz, als Ganzes gesehen, für den betroffenen Arbeitnehmer ungünstiger als sein derzeitiger. Entscheidungstexte 4 Ob 49/7... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IEArbVG §101
Rechtssatz: Versetzung von früherer Leiterstellung, mit welcher verschiedene Aufsichtsrechte und Weisungsrechte verbunden waren, zu gleich eingestuftem hochqualifizierten verantwortungsvollem Einzelarbeitnehmer; keine Verschlechterung. Entscheidungstexte 4 Ob 49/75 Entscheidungstext OGH 21.10.1975 4 Ob 49/75 Veröff: Arb 9404 = SozM IE,125 = DRdA ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §101
Rechtssatz: Verschlechterung der "sonstigen Arbeitsbedingungen" bei gleichbleibendem Lohn ist anzunehmen, wenn bei Ausübung der neuen Tätigkeit die Sicherheit des Dienstnehmers in höherem Maß gefährdet ist als früher oder wenn diese Tätigkeit größere Anforderungen an die psychische oder physische Kraft des Arbeitnehmers stellt, aber auch dann, wenn die Versetzung mit einer Minderung seines Ansehens verbunden ist, also gewisserm... mehr lesen...
Norm: ABGB §905 ICABGB §1151 IEArbVG §101
Rechtssatz: Eine Versetzung ohne Zustimmung des betroffenen Arbeitnehmer kann der Arbeitgeber nur anordnen, sofern sich diese im Rahmen des Arbeitsvertrages hält, was auf Grund der Erklärungen der Vertragsparteien bei
Begründung: und unter Berücksichtigung des Zweckes und der Natur des Arbeitsverhältnisses zu beurteilen ist. Entscheidungstexte 4 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IEABGB §1152 EAngG §26 Z2 III2aArbVG §101
Rechtssatz: Bewirkt eine Versetzung für den Arbeitnehmer eine allenfalls ungünstigere steuerliche Behandlung, liegt darin noch keine ungebührliche Entgeltschmälerung. Entscheidungstexte 4 Ob 53/75 Entscheidungstext OGH 23.09.1975 4 Ob 53/75 Schlagworte SW: Angestellte, Schmäl... mehr lesen...
Norm: ABGB §905 ICABGB §1151 IEArbVG §101
Rechtssatz: Eine direktionale Versetzung verletzt insbesonders dann den Arbeitsvertrag, wenn diese eine nicht zumutbare Mehrbelastung zB hinsichtlich des Weges zum Arbeitsplatz bewirkt. Entscheidungstexte 4 Ob 53/75 Entscheidungstext OGH 23.09.1975 4 Ob 53/75 9 ObA 34/88 Entscheidungstext OGH 1... mehr lesen...
Norm: ArbVG §101BRG §14 Abs2 Z6
Rechtssatz: Bei der Prüfung der Frage, ob für eine bestimmte Maßnahme die Zustimmung des Betriebsrates gemäß § 14 Abs 2 Z 6 BRG eingeholt werden muß, ist einerseits der Zweck dieser Dienstnehmerschutzbestimmung zu berücksichtigen, andererseits aber auch Anlaß und Zweck der betreffenden Maßnahme zu beachten, wobei nicht einzelne Abschnitte eines einheitlichen und sachlich zusammenhängenden Vorganges isoliert betra... mehr lesen...
Norm: ArbVG §101BRG idF Nov 1971 §14 Abs2 Z6
Rechtssatz: Wurde der Arbeitnehmer nicht dauernd von seinem Arbeitsplatz versetzt und soll er nach Beendigung eines Provisoriums wieder dahin zurückkehren, ist zu prüfen, ob die beiden Maßnahmen zeitlich und sachlich so zusammenhängen, daß sie als eine Einheit und die Rückversetzung nur als eine Folge der Beendigung des Provisoriums gewertet werden müssen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §101BRG idF Nov 1971 §14 Abs2 Z6
Rechtssatz: Für die Rückversetzung vom nicht dauernden Arbeitsplatz auf den ursprünglichen Arbeitsplatz ist die Zustimmung des Betriebsrates gemäß § 14 Abs 2 Z 6 BRG nicht erforderlich. Entscheidungstexte 4 Ob 64/73 Entscheidungstext OGH 04.09.1973 4 Ob 64/73 Veröff: ZAS 1975,15 (Fischer) = SozM IIB,1051 = DRdA 1975,140 (Hengstler)... mehr lesen...
Norm: ArbVG §101BRG §14 Abs2 Z6
Rechtssatz: Versetzung bedeutet Änderung des bestehenden Zustandes und nicht bloß die Wiederherstellung dieses Zustandes nach einer nur vorübergehenden Änderung. Entscheidungstexte 4 Ob 64/73 Entscheidungstext OGH 04.09.1973 4 Ob 64/73 Veröff: ZAS 1975,15 (kritisch Fischer) = SozM IIB,1051 = DRdA 1975,140 (Hengstler) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IEABGB §1153 AArbVG §101BRG §14 Abs2 Z6
Rechtssatz: Bei Beendigung der Vertretung eines anderen Arbeitsnehmers ist für die Weisung, auf den bisherigen Arbeitsplatz zurückzukehren, die Zustimmung des Betriebsrates auch dann nicht notwendig, wenn der Dienstnehmer einen Arbeitskollegen vertreten hatte, der unter günstigeren Arbeitsbedingungen als er selbst beschäftigt ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §101BRG idF Nov 1971 §14 Abs2 Z6
Rechtssatz: Maßgeblich ist, ob die Betrauung des Arbeitnehmers mit einem "provisorischen" Posten unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles bereits als eine dauernde Versetzung oder nur als eine vorübergehende Arbeitsleistung auf einem anderen Arbeitsplatz im Sinne des § 14 Abs 2 Z 6 BRG angesehen werden muß. Entscheidungstexte 4 Ob ... mehr lesen...
Norm: AngG §19 Abs2 II2ArbVG §101BRG idF 1971 §14 Abs2 Z6
Rechtssatz: Für die probeweise Versetzung enthält § 14 Abs 2 Z 6 BRG keine für alle Fälle gleiche Zeitgrenze wie etwa § 19 Abs 2 AngG. Umstände des Einzelfalles sind maßgebend. Entscheidungstexte 4 Ob 64/73 Entscheidungstext OGH 04.09.1973 4 Ob 64/73 Veröff: ZAS 1975,15 (kritisch Fischer) ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §101BRG §14 Abs2 Z6
Rechtssatz: Ob eine Verschlechterung der Lohnbestimmungen oder sonstigen Arbeitsbestimmungen erfolgt, ist durch Vergleich des letzten ständigen und des neuen auf Dauer vorgesehenen Arbeitsplatz festzustellen. Entscheidungstexte 4 Ob 64/73 Entscheidungstext OGH 04.09.1973 4 Ob 64/73 Veröff: ZAS 1975,15 (kritisch Fischer) = SozM IIB,1051 = DRdA 1... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IEArbVG §101BRG §14 Abs2 Z6
Rechtssatz: Die Einräumung der Möglichkeit, während einer Übergangszeit den neuen Arbeitsbereich und die Fähigkeiten des Dienstnehmers, die damit verbundene Tätigkeit zu erledigen, kennenzulernen, ist sowohl vom Standpunkt des Dienstgebers als auch von dem des Dienstnehmers als sachlich gerechtfertigt anzuerkennen. Bei einer Rückversetzung des Dienstnehmers auf den früheren Arbeitsplatz in dem Fall, ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §101BRG §14 Abs1 Z6FBV des ORF §10
Rechtssatz: Eine "dauernde Versetzung" im Sinne des § 14 Abs 1 Z6 BRG liegt auch dann vor, wenn die auf unbestimmte Zeit oder auf eine zwar von vornherein bestimmt aber längere Zeit erfolgte. Die Betrauung eines Angestellten des ORF mit einer neu geschaffenen Funktion ist zunächst als "Vertretung" nach den Grundsätzen des § 10 Z 1 lit a FBV zu behandeln. Sie darf aber, auch wenn sie als "Provisoriu... mehr lesen...
Norm: ArbVG §101ZPO §228 B3bb
Rechtssatz: Zulässige Feststellungsklage eines Angestellten, daß seine Versetzung in eine andere Abteilung des Unternehmens vertragswidrig und rechtsunwirksam sei. Entscheidungstexte 4 Ob 94/67 Entscheidungstext OGH 16.01.1968 4 Ob 94/67 Veröff: Arb 8480 = SozM IA/e,741 4 Ob 19/79 Entscheidungste... mehr lesen...