Begründung: Das Berufungsgericht bestätigte die erstgerichtliche Abweisung des Klagebegehrens, es möge festgestellt werden, dass den Klägern Vorbereitungszeiten bei Dienstbeginn in der Zentralgarage von 15 Minuten und Nachbereitungszeiten bei Dienstende in der Zentralgarage von 10 Minuten vertraglich zugesichert seien und die Beklagte daher verpflichtet sei, bei Gestaltung der Dienstpläne diese vertragliche Zusage zu berücksichtigen, als Teilurteil. Hingegen änderte es die weitere A... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt die Feststellung, dass sein zur beklagten Partei bestehendes Dienstverhältnis als Dienstnehmer auch nach der mit Schreiben vom 28. 12. 2007 zum 30. 12. 2007 ausgesprochenen Versetzung in den dauernden Ruhestand aufrecht fortbesteht. Da diese Ruhestandsversetzung einer Kündigung gleichzuhalten sei, fehle es an der dazu erforderlichen Einbindung des Betriebsrats nach § 105 ArbVG (Hauptbegehren); selbst wenn ein aufrechtes Dienstverhältnis anzunehmen se... mehr lesen...
Begründung: Der seit 2. 9. 1996 bei der Beklagten als Vertragsbediensteter beschäftigte Kläger, dessen Dienstverhältnis der Wiener Vertragsbedienstetenordnung (VBO) unterlag, wurde von der Beklagten zum 30. 4. 2007 gekündigt. Diese Kündigung wird in einem Parallelverfahren angefochten. Der Kläger war hauptsächlich als Straßenbahnfahrer eingesetzt und seit 12. 6. 1999 aufgrund des Wiener Stadtwerke-Zuweisungsgesetzes der Wiener Linien GmbH & Co KG zur Dienstleistung dauernd zug... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 12. 3. 2001 bis zum 9. 12. 2006 bei der Beklagten als Fahrer beschäftigt. In dieser Funktion war er an seinen Arbeitstagen jeweils länger als fünf Stunden mit einem Fahrzeug der Beklagten unterwegs. Etwa die Hälfte dieser Fahrten fanden im Wiener Stadtgebiet statt; die übrigen Fahrten führten ihn nach Tirol, Oberösterreich, Niederösterreich, Burgenland und in die Steiermark. Auf das Arbeitsverhältnis ist der Kollektivvertrag der Handelsarbeit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger trat am 1. 8. 1976 mit HBLA-Matura (Wein- und Obstbau) als Fachberater für Obstbau und Pflanzenschutz in den Dienst der Beklagten ein. Er wurde der Abteilung „Pflanzenbau" zugeteilt und in die Verwendungsgruppe B/III eingereiht. Im Aufnahmeschreiben wurde auf die Dienstvorschriften der Beklagten in der jeweils geltenden Fassung verwiesen. Mit Schreiben der Beklagten vom 11. 12. 1989 wurde dem Kläger mitgeteilt, dass er ab 1. 1. 1990 mit einer Anwarts... mehr lesen...
Norm: ArbVG §101oö LandesbeamtenG §92oö LandesbeamtenG §93oö Landesbeamten-ZuweisungsG §1 Abs4
Rechtssatz: 1. § 101 ArbVG geht im Wesentlichen von einem Gestaltungsspielraum des Dienstgebers aus, auf den dann die Mitwirkungsrechte des Betriebsrats einwirken. Dem für das Dienstrecht zuständigen Gesetzgeber steht es daher auch zu, die Voraussetzungen für und die Verpflichtung zur Versetzung so zu regeln, dass ein weiterer Spielraum für Mitwirkung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist Trägergesellschaft für OÖ Landeskrankenanstalten, also auch Betriebsinhaberin der Landesnervenklinik W*****. Maria L***** ist seit 1995 als Stationsleitung auf der Station D 103 in dieser Nervenklinik beschäftigt. Sie ist Beamtin nach dem oö Landesbeamtengesetz. Aus Gründen, die für das Revisionsverfahren nicht von Bedeutung sind, leitete die klagende Partei gegen Maria L***** Ende 2006 ein Disziplinarverfahren ein und beschloss ihre Vers... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 1984 bei der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter beschäftigt. Nach der per 1. 1. 2003 erfolgten Fusion dieser Anstalt mit der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten war er bei der durch die Fusion entstandenen Beklagten Direktor für den Geschäftsbereich Wirtschaftswesen. Mit Schreiben vom 22. 11. 2004 wurde er in die Abteilung Rechtsbereich versetzt und mit der Leitung dieser Abteilung betraut. Der Kläger begehrte in seiner Klage... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei (in der Folge: Antragsteller) ist Berufsfußballspieler und steht in einem Arbeitsverhältnis zu ihrem Gegner (in der Folge: Antragsgegner). Nach dem zwischen den Parteien am 13. 5. 2005 für die Zeit vom 1. 7. 2005 bis zum 30. 6. 2008 mit einer Verlängerungsoption bis 30. 6. 2009 abgeschlossenen Spielervertrag ist der Antragsteller verpflichtet, an allen Vereinsspielen, an Lehrgängen und am Training teilzunehmen, und zwar auch dann, wenn ein Mitwirken... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Peter Krüger und Mag. Thomas Maurer-Mühlleitner als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Kurt P*****, Angestellter, *****, vertreten durch Freimüller/Noll/Obereder/Pilz & ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §101ArbVG §109
Rechtssatz: Auch die verschlechternde Versetzung des unkündbaren Arbeitnehmers bedarf gemäß § 101 ArbVG der Zustimmung des Betriebsrats. Dass der Grund der Versetzung in der Stilllegung eines Betriebsteiles im Sinn des § 109 ArbVG liegt, vermag den Versetzungsschutz des § 101 ArbVG nicht auszuschließen. Entscheidungstexte 9 ObA 35/05w Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, ein gelernter Kfz-Mechaniker mit Wohnsitz in K*, ist seit 1974 bei der Beklagten beschäftigt. Nach Tätigkeiten als Bahnhelfer, Schrankenwärter, Blockposten, im Fahrkartenverkauf, bei der Übernahme des Expressguts und der Betreuung verschiedener Schrankenanlagen als Springer war er ab Anfang der 90er-Jahre auf Grund seiner Bewerbung am Dienstort B* als E-Karrenfahrer tätig. Zu diesem Zweck absolvierte er die Prüfungen für E-Karren und als Staplerfahrer.... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht ließ die ordentliche Revision nach § 502 Abs 1 ZPO mit der
Begründung: zu, dass es sich bei der Frage, ob der Abzug eines Triebfahrzeugführers vom Fahrdienst, dem der Dienstgeber die Vertrauenswürdigkeit gemäß § 4 Z 3 Triebfahrzeugführer-Verordnung (TFVO), BGBl II 1999/64, abgesprochen habe, eine zustimmungspflichtige Versetzung iSd § 101 ArbVG sei, um eine erhebliche Rechtsfrage handle, zu der noch keine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs vo... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Harald Kaszanits und Mag. Gabriele Jarosch als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Ing. F***** B*****, Tiefbautechniker, *****, vertreten durch Dr. Eva Schneider, Rech... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Beantwortung der Frage, ob die infolge des veränderten Personalbedarfs der beklagten Partei erfolgte Versetzung des Klägers in die Abteilung "Legal Desk" (Rechtsabteilung) aus arbeitsvertraglicher Sicht zulässig ist, hängt ausschließlich davon ab, ob sie durch den Inhalt des Arbeitsvertrages gedeckt ist, nicht aber davon, ob die Versetzung verschlechternd im Sinn des § 101 ArbVG ist (Arb 10.472; ZAS 1995/10 [Tomandl... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger absolvierte während seiner Tätigkeit für die beklagte Partei ein rechtswissenschaftliches Studium. Vor November 1995 war er als Zugbegleiter in der Gehaltsgruppe VI am Dienstort Graz beschäftigt. Für die Zeit vom 13. 11. 1995 bis 31. 12. 1996 wurde er über eigenen Wunsch gemäß § 26 Abs 2 AVB zeitlich befristet vom 13. 11. 1995 bis 31. 12. 1996 als Karenzvertreter für eine Mitarbeiterin, zum Zentralbereich Immobilien und Recht Süd in Villach abgeordnet, wo e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der 1964 geborene Kläger ist seit 2. 7. 1984 bei der beklagten Partei beschäftigt; seit August 1990 war er im Bereich der Datenverarbeitung eingesetzt. Auf das Dienstverhältnis sind die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Dienstverträge bei den Österreichischen Bundesbahnen (AVB) anzuwenden. Ab 1. 7. 1997 bekleidete der Kläger die Planstelle eines ADV-Systembetreuers und war in Gehaltsgruppe VII A eingestuft. Ab 1. 7. 1997 bekleidete der Kläger die Planstelle... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war vom 22. 4. 2002 bis 15. 10. 2002 als Bauhilfsarbeiter beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis war der Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe (in der Folge: KV) anzuwenden. Nach den Feststellungen hat der Kläger zwar auf 4 verschiedenen Baustellen, aber jeweils durchgehend entsprechend der Einteilung der Vorwoche gearbeitet. Ein spontanes Abrufen des Klägers von einer Baustelle auf eine andere Baustelle ist nicht erfolgt. Der Kläger macht einen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger trat am 1. 9. 1970 als Praktikant beim Verband l***** (V*****) ein. Er war in Wien und Tulln dienstzugeteilter Direktionsmitarbeiter. Von 1975 bis 1980 war er Angestellter des Raiffeisen-Lagerhauses in A*****. Von 1. 1. 1981 bis 31. 12. 1985 war der Kläger als Geschäftsführer dem Raiffeisen-Lagerhaus E***** dienstzugeteilt. In der Folge übte er Geschäftstätigkeiten im Raiffeisen-Lagerhaus N***** aus. Der Dienstvertrag zwischen dem Kläger und der V**... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 9. 4. 2001 bis zum 22. 3. 2002 bei der Beklagten als Maurer beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis war der Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe (in der Folge: KV) anzuwenden. In den Kalenderwochen 37 bis 41 des Jahres 2001 war der Kläger auf einer Baustelle in Linz im Einsatz. Die Beklagte stellte ihm in dieser Zeit ein Quartier in Baustellennähe zur Verfügung. Der Kläger wurde jeden Montag um 4:00 Uhr in der Früh mit dem Firmenb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit dem Poststrukturgesetz (PTSG) wurde die Ausgliederung und Umwandlung der staatlichen Post- und Telegraphenverwaltung in eine Aktiengesellschaft mit der damaligen Firma "Post und Telekom Austria AG", nunmehr "Telekom Austria AG", angeordnet. Durch § 17 Abs 1 PTSG wurde ein großer Teil der Beamten zunächst der Erstklägerin zur Dienstleistung zugewiesen. Diese hatte den gesamten Aufwand der Aktivbezüge der ihr zugewiesenen Beamten zu ersetzen und weiters mon... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war in der Zeit vom 1. 10. 1997 bis zum 31. 5. 2001 bei der erstbeklagten Partei als Assistenzarzt in Ausbildung zum Facharzt im Sonderfach Neurochirurgie beschäftigt. Das Dienstverhältnis war befristet und hätte planmäßig mit 30. 9. 2001 ohne Kündigung enden sollen. Zwischen dem Kläger und dem Vorstand der neurochirurgischen Abteilung kam es im Zuge der Beschäftigung zu schwerwiegenden Differenzen, weshalb es am 31. 5. 2001 zu einer Besprechung im ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist seit 1988 bei den ÖBB als Buslenker im Personenverkehr beschäftigt und war unter anderem im Linien-Werksverkehr auf der Flughafenschnelllinie eingesetzt. Auf sein Dienstverhältnis kommen die sogenannten Allgemeinen Vertragsbedingungen für Dienstverträge bei den österreichischen Bundesbahnen (AVB) zur Anwendung. Wegen eines Verhaltens des Klägers am 19. 3. 2001 kam es zu einer schriftlichen Beschwerde mehrerer Kunden, zu der der Kläger am 29. 3. 2001 einve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat die Berechtigung der Entlassung des Klägers zutreffend bejaht (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers Folgendes entgegenzuhalten: Das Berufungsgericht hat die Berechtigung der Entlassung des Klägers zutreffend bejaht (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers Folgendes entgegenzuhalten: Rechtliche Beurteilung Mit Dienstvertrag... mehr lesen...
Begründung: Mit zwischen dem Kläger und dem Land abgeschlossenem Dienstvertrag vom 6. 3. 1986 wurde der Kläger mit Wirkung vom 20. 1. 1986 als Turnusarzt zur Ausbildung im Sonderfach Neurochirurgie als Spitalsarzt für das Landeskrankenhaus in Vollbeschäftigung befristet aufgenommen. Die Parteien vereinbarten die Geltung der Bestimmungen des II. Teiles der Dienstordnung 1962 für die Spitalsärzte in den Kärntner Landes-Kranken-, Heil- und Pflegeanstalten, soweit sie nicht zwingenden ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Zu I: Die Klägerin legte mit Schriftsatz vom 21. Juni 2002 nach Ablauf der Revisionsfrist ein Gutachten der Gleichbehandlungskommission beim Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen vor. Nach ständiger Rechtsprechung steht jeder Partei nur eine einzige Rechtsmittelschrift oder Rechtsmittelgegenschrift zu. Weitere Rechtsmittelschriften und Rechtsmittelgegenschriften, Nachträge oder Ergänzungen sind... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Bankfachmann. Er war seit 1995 befristet auf fünf Jahre Geschäftsleiter der D***** Bank in Österreich. Im Februar 1999 und danach wieder im August 1999 bot ihm der Vorstandsvorsitzende der Rechtsvorgängerin der Beklagten an, im Zuge einer Aufstockung des Vorstands eine Vorstandsfunktion darin zu übernehmen. Zunächst war vorgesehen, dass der Kläger als Vorstandsmitglied das Ressort "Firmenkunden" leiten sollte. Mit Schreiben vom 23. 11. 1999 schl... mehr lesen...
Norm: ArbVG §96 Abs1ArbVG §101ArbVG §102AVB für Dienstverträge bei den österreichischen Bundesbahnen §26AVB für Dienstverträge bei den österreichischen Bundesbahnen §27BBVG §67BBVG §69 Abs2BBVG §70DisziplinarO 1996 §2 Abs2
Rechtssatz: § 101 ArbVG findet auch auf ÖBB-Bedienstete Anwendung. Maßgesetzlich für die Beurteilung, ob eine Versetzung vorliegt, ist die vom Bediensteten ausgeübte Tätigkeit, nicht die ihm zugewiesene Planstelle. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 20. 6. 1964 geborene Kläger ist seit 2. 1. 1984 bei den Österreichischen Bundesbahnen beschäftigt. Seit Beginn seiner Ausbildung zum Programmierer im April 1990 ist er im sogenannten Rechenzentrum eingesetzt (spätere Bezeichnung: Data Service-Center, kurz DSC). Im Rechenzentrum sind insgesamt ca 120 Mitarbeiter beschäftigt. Leiter des Rechenzentrums ist seit September 1997 der am 25. 5. 1954 geborene Robert Z*****. Organisatorisch ist das Rechenzentrum i... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IEArbVG §101
Rechtssatz: Im Gegensatz zu verschlechternden Versetzungen ist bei verbessernden - auch im Interesse des Arbeitnehmers - eine längere Frist als die für verschlechternde Versetzungen in § 101 ArbVG vorgesehene 13-Wochen-Frist eher zu akzeptieren, sofern sie eine sachliche Rechtfertigung findet, etwa aus Gründen der Erprobung oder wegen Urlaubsvertretung (Karenzurlaubsvertretung). Die Beurteilung der sachlichen Recht... mehr lesen...