Norm: ABGB §905 ICABGB §1151 IEArbVG §101
Rechtssatz: Zum wesentlichen Inhalt der Arbeitspflicht gehört der Ort, an dem die Leistung zu erbringen ist. Dieser ergibt sich - sofern der Arbeitsort nicht ausdrücklich vereinbart wurde - meist schlüssig aus dem Standort des Betriebes bei Vertragsabschluss, doch können Natur und Zweck des Arbeitsverhältnisses (§ 905 ABGB) etwa bei Reisenden, Bauarbeitern oder Monteuren auch wechselnde Arbeitsorte inne... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der vorzeitige Austritt des Klägers gerechtfertigt war, zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auszuführen, daß es im vorliegenden Fall bei Prüfung einer allfälligen wesentlichen Verletzung des Arbeitsvertrages nicht darauf ankommt, daß die Beklagte ihre Filiale mit dem Aus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zutreffend ist, reicht es an sich aus, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Den Ausführungen des Revisionswerbers sei jedoch noch folgendes entgegengehalten: Die Klägerin wurde ab 9.April 1984 als Verkäuferin für die Tankstelle und das angrenzende technische Kaufhaus des Beklagten angestellt und hatte ursprünglich insbesondere auch alle Tätigkeiten einer Tan... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1.4.1974 bis 18.4.1985 bei der beklagten Partei beschäftigt. Er war als Bauhilfsarbeiter aufgenommen worden und als solcher bis 30.8.1974 tätig. Ab 2.9.1974 wurde er in der Druckerei eingesetzt. Sein Aufgabenbereich erfaßte dort die Mitbeaufsichtigung einer laufenden Maschine, ferner Aufräumen und Waschen der Maschinen sowie den Papiertransport vom Lager in die Buchbinderei. Pro Transport wird von einem Druckereigehilfen ca 20 bis 25 kg getr... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IEArbVG §101
Rechtssatz: Ist einvernehmlich eine vertragsändernde Versetzung erfolgt, so ist eine einseitige Rückversetzung nicht möglich. Entscheidungstexte 9 ObA 147/89 Entscheidungstext OGH 12.07.1989 9 ObA 147/89 Veröff: RdW 1989,372 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0021262 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Seit Jahren vergibt die Österreichische Mineralölverwaltung (ÖMV) die Reinigungsarbeiten in ihren Betriebsstätten in Schwechat an Reinigungsfirmen. Als Nachfolger des Reinigungsunternehmens G*** erhielt die beklagte Partei ab Beginn des Jahres 1982 den Reinigungsauftrag für das ÖMV-Labor in Schwechat. Die Zweitklägerin war bereits bei dem Vorgängerunternehmen G*** als Reinigungskraft beschäftigt und wurde von der beklagten Partei mit 4.Jänner 1982 (Beginn des ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist im Landessonderkrankenhaus für Psychiatrie und Neurologie Graz als Diplomkrankenschwester beschäftigt. Am 11.1.1987 wurden von Bediensteten dieses Krankenhauses bei der Patientin Theresia L*** Verletzungen festgestellt, nämlich ein großes Hämatom unter dem rechten Auge und eine Schwellung des Zeige- und Mittelfingers der linken Hand sowie der Oberlippe. Die Patientin gab nach längerem Befragen an, daß sie von der Klägerin mit einem Löffel ins Ge... mehr lesen...
Norm: ArbVG §101
Rechtssatz: Auf die Frage, ob eine verschlechternde Versetzung im Sinne des § 101 ArbVG vorliegt, ist nicht von Amts wegen einzugehen. Entscheidungstexte 9 ObA 256/88 Entscheidungstext OGH 14.12.1988 9 ObA 256/88 9 ObA 29/93 Entscheidungstext OGH 17.03.1993 9 ObA 29/93 Beisatz: Zumal sich die qualifizi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der gerügte Verfahrensmangel liegt nicht vor. Wesentlich nicht ist, wie das Berufungsgericht ausführt, welche Vorstellungen der Geschäftsführer der beklagten Partei von der Dauer der Versetzung hatte, sondern welcher objektiver Erklärungswert seinen diesbezüglichen Äußerungen zukam. Hiezu wurde festgestellt, daß der Geschäftsführer anläßlich der Betriebsversammlung erklärte, daß die beklagte Partei in Weitersfelden ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist seit 1. September 1976 als diplomierte medizinisch-technische Assistentin in der fachärztlichen Begutachtungsstation der Landesstelle Graz der Beklagten beschäftigt. Seit dem Beginn ihres Arbeitsverhältnisses hatte sie an atemphysiologischen Untersuchungen mitzuwirken. Auf Grund dieser Tätigkeit bezog sie eine Erschwerniszulage im Sinne des § 48 Abs 1 Z 2 lit d der Dienstordnung A für die Angestellten bei den Sozialversicherungsträgern Österre... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Abs2 IIIArbVG §101
Rechtssatz: Eine Verschlechterung der Entgeltbedingungen im Sinne des § 101 ArbVG liegt vor, wenn der Arbeitnehmer auf dem neuen Arbeitsplatz eine bisher gewährte Erschwerniszulage verliert. Soweit der Arbeitnehmer die daraus resultierenden Ansprüche erst nach seiner Definitivstellung geltend macht, kann ihm keine sittenwidrige oder schikanöse Rechtsausübung vorgeworfen werden. Entscheidun... mehr lesen...
Norm: ArbVG §101
Rechtssatz: Die Rechtsprechung lehnt in der Regel eine Kompensation von Entgeltbedingungen und sonstigen Arbeitsbedingungen ab; dadurch würde es letztlich dem Arbeitgeber überlassen, allein und unkontrolliert über eine Entgeltreduktion zu entscheiden. Entscheidungstexte 9 ObA 49/88 Entscheidungstext OGH 29.06.1988 9 ObA 49/88 Veröff: RdW 1988,459 = WBl 1989,... mehr lesen...
Norm: ArbVG §101
Rechtssatz: Nach Lehre und Rechtsprechung liegt eine als Versetzung anzusehende Einreihung auf einen anderen Arbeitsplatz schon dann vor, wenn dabei lediglich der Tätigkeitsbereich des Arbeitnehmers geändert wird. Entscheidungstexte 9 ObA 49/88 Entscheidungstext OGH 29.06.1988 9 ObA 49/88 Veröff: RdW 1988,459 = WBl 1989,126 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der in Klagenfurt wohnhafte Kläger war vom 16. Mai 1978 bis 22. Juli 1985 bei der beklagten Partei als Montagetischler beschäftigt. Der vereinbarte Arbeitsort war das Auslieferungslager der beklagten Partei in Klagenfurt. Auf dieses Dienstverhältnis fand der Kollektivvertrag für Handelsarbeiter Anwendung. Für die im Werk Villach in der Fertigung beschäftigten Tischler gilt der Kollektivvertrag für Industriearbeiter. Nach den genannten Kollektivverträgen sind I... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IEArbVG §101
Rechtssatz: Für eine vertragsändernde Versetzung bedarf es einer Vereinbarung der Vertragsparteien, bei der direktorialen Versetzung ist eine Weisung des Arbeitgebers ausreichend. Eine Versetzungsweisung des Arbeitgebers die eine vertragsändernde Versetzung bedeutet, ist rechtswidrig, außer es läge ein Sachverhalt vor, der die Treuepflicht des Arbeitnehmers auslöst. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §101
Rechtssatz: Aus dieser
Norm: kann nur abgeleitet werden, daß eine Versetzung im Sinn des § 101 ArbVG vorliegt, wenn eine Änderung der Verwendung von vornherein nur für einen fest bestimmten, dreizehn Wochen nicht übersteigenden Zeitraum erfolgt. Die Ansicht, daß Konsequenzen aus einer auf Dauer verfügten unzulässigen Versetzung erst nach Ablauf von dreizehn Wochen gezogen werden könnten, läßt sich aus dieser Bestimmung nicht abl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 1. August 1980 bis 31. Juli 1983 bei der Beklagten im Lehrberuf "Einzelhandelskaufmann" als Lehrling beschäftigt. Nach dem Lehrvertrag war als Gegenstand des Betriebes der Gemischtwarenhandel (Lebens- und Genußmittel) und als Standort der Betriebsstätte, in welcher die Klägerin im wesentlichen ausgebildet wurde, Innsbruck, Maximilianstraße, angeführt. Nach dem Ende des Lehrverhältnisses setzte die Klägerin ihre Arbeit in derselben Filiale ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 7. September 1983 bei der beklagten Partei beschäftigt. Bis 8. März 1985 war er als Reifenheizer im "Vulkhaus" (offenbar Abkürzung für Vulkanisierhaus) eingesetzt. An diesem Tag wurde er gegen seinen Willen in die etwa 500 m entfernte Wulstbandheizerei versetzt. Da der Betriebsarzt der Ansicht war, daß ihm die Tätigkeit als Wulstbandheizer gesundheitlich nicht zugemutet werden könne, wurde er am 19. Juni 1985 in das Reifenlager nach Berndor... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten seit 1. März 1977 als Maschinenarbeiter beschäftigt. Mit Schreiben vom 21. Mai 1984 erklärte er seinen Austritt aus dem Arbeitsverhältnis, da er die Arbeit ohne Schaden an seiner Gesundheit nicht fortsetzen könne. Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger den der Höhe nach unstrittigen Betrag von S 73.506,82 brutto sA an Abfertigung, anteiliger Weihnachtsremuneration, anteiligem Urlaubszuschuß, Urlaubsentschädigung und Treu... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z4 E4eArbVG §101BAG §18 Abs1
Rechtssatz: Weigert sich ein Angestellter während der Behaltezeit in einer anderen Filiale desselben Einzelhandelsunternehmens seine geschuldete Arbeit (ohne Verschlechterung der Arbeitsbedingungen) zu leisten, setzt er den Entlassungsgrund des § 27 Z 4 AngG. Entscheidungstexte 14 ObA 85/87 Entscheidungstext OGH 16.09.1987 14 ObA 85/8... mehr lesen...
Norm: ArbVG §34ArbVG §101BAG §18 Abs1KollV der Handelsangestellten Pkt9 Z2
Rechtssatz: Der Begriff des Betriebs in § 18 Abs 1 BAG ist weder identisch mit der im Lehrvertrag genannten Betriebsstätte noch mit dem Begriff des Betriebs in § 34 Abs1 ArbVG. Entscheidungstexte 14 ObA 85/87 Entscheidungstext OGH 16.09.1987 14 ObA 85/87 Veröff: SZ 60/174 = JBl 1988,127 = Arb 10672 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger behauptet, von der beklagten Partei am 14.7.1978 ungerechtfertigt entlassen worden zu sein, und macht die im folgenden noch näher bezeichneten, zum größten Teil von der Frage der Berechtigung der Entlassung abhängigen Ansprüche geltend. Die beklagte Partei beantragte die Abweisung des Klagebegehrens. Sie bestritt den Grund und die Höhe der Klagsansprüche und behauptete, den Kläger im wesentlichen deshalb gerechtfertigt entlassen zu haben, weil er in zwei an de... mehr lesen...
Norm: ArbVG §1014.EVHGB Art6 Nr11
Rechtssatz: Der ausschließlich handelsrechtlich zu beurteilende Widerruf der Handlungsvollmacht allein ist nicht etwa eine Versetzung im Sinne des § 101 ArbVG, weil der Arbeitnehmer mit der Entziehung dieser Vollmacht nicht "auf einen anderen Arbeitsplatz eingereiht" wird. Die Entziehung der Handlungsvollmacht bedarf daher nicht der Zustimmung des Betriebsrates, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob mit der Entzie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrt gegenüber der beklagten Partei, ihrer Arbeitgeberin, die Feststellung der Rechtsunwirksamkeit der von der beklagten Partei am 1.6.1980 vorgenommenen Versetzung der Klägerin von ihrer Tätigkeit als Kanzleileiterin in der urologischen Abteilung zur Verrichtung von Schreibarbeiten in der Entlassungskanzlei des Krankenhauses der beklagten Partei. Zur
Begründung: führt sie im wesentlichen aus, sie sei von 1967 bis zum 31.5.1980 als Kanzleileiter... mehr lesen...
Norm: ArbVG §101
Rechtssatz: Eine bloße Einschränkung des Tätigkeitsbereiches erfüllt die Voraussetzungen einer Versetzung im Sinne des § 101 ArbVG nicht. Entscheidungstexte 14 Ob 7/86 Entscheidungstext OGH 04.03.1986 14 Ob 7/86 Veröff: Arb 10500 = RdW 1986,219 8 ObA 239/94 Entscheidungstext OGH 15.09.1994 8 ObA 239... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt der beklagten Partei, seiner Arbeitgeberin gegenüber die Feststellung, seine Versetzung sei rechtsunwirksam und er habe weiterhin ausschließlich im Arbeitsgebiet Burgenland Süd, nämlich in den Gerichtsbezirken Oberpullendorf, Oberwart, Güssing und Jennersdorf, seine Dienstleistungen zu erbringen. Zur
Begründung: führte er aus, die Parteien hätten mit einem Nachtrag zum Dienstzettel vom 1. Jänner 1974 das Arbeitsgebiet 'Burgenland Süd' als örtlichen Täti... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IEArbVG §101
Rechtssatz: Unter einer vertragsändernden Versetzung ist eine Versetzung zu verstehen, die mit dem Inhalt des betreffenden Einzelarbeitsvertrags nicht übereinstimmt. Da sie somit gegen den Einzelarbeitsvertrag verstößt, ist sie grundsätzlich rechtswidrig. Bei einer zunächst ausschließlich vertragsrechtlichen Betrachtungsweise verstößt sie nur dann nicht gegen den Arbeitsvertrag, wenn der Arbeitnehmer einer solchen ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §101
Rechtssatz: Verschlechterung ist jede Änderung zum Nachteil des Arbeitnehmers. In diesem Zusammenhang kommen materielle, aber auch immaterielle Nachteile in Betracht. Maßgebend ist ein Vergleich der Situation des Arbeitnehmers vor der Versetzung mit der Lage, die infolge der Versetzung eintreten würde (hier: eingetreten ist). Entgelt ist im weitesten Sinn zu verstehen. Unter den "sonstigen Arbeitsbedingungen" ist auch die allge... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IEArbVG §101
Rechtssatz: Der spätere Widerruf seiner Zustimmung zu einer vertragsändernden Versetzung durch den Arbeitnehmer ist rechtlich bedeutungslos, weil die Willensübereinstimmung der Parteien über die Beschäftigung nicht einseitig beseitigt werden kann. Entscheidungstexte 4 Ob 79/85 Entscheidungstext OGH 25.06.1985 4 Ob 79/85 Veröff: Arb 10472 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IEArbVG §101
Rechtssatz: Die Zustimmung oder Nichtzustimmung des Arbeitnehmers zu einer vertragsändernden Versetzung berührt nicht das auf dem Zustimmungsprinzip beruhende Mitwirkungsrecht des Betriebsrates im Sinne des § 101 ArbVG. Entscheidungstexte 4 Ob 79/85 Entscheidungstext OGH 25.06.1985 4 Ob 79/85 Veröff: RdW 1985,381 = Arb 10472 ... mehr lesen...