Norm
ABGB §1151 IERechtssatz
Bewirkt eine Versetzung für den Arbeitnehmer eine allenfalls ungünstigere steuerliche Behandlung, liegt darin noch keine ungebührliche Entgeltschmälerung.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, Schmälerung, Vorenthalten, Lohn, Gehalt, wichtiger Grund, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Ende, Beendigung, Austritt, vorzeitige AuflösungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0028786Dokumentnummer
JJR_19750923_OGH0002_0040OB00053_7500000_003