Norm
ArbVG §101Rechtssatz
War die Zustimmung des Betriebsrats bzw mangels Zustimmung die Entscheidung des Einigungsamts zur geplanten dauernden Versetzung erforderlich, kann dieser Fehler nicht durch die nachträgliche Kündigung des Arbeitnehmers saniert werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0051260Dokumentnummer
JJR_19810407_OGH0002_0040OB00158_8000000_002