Norm
ABGB §1152 ERechtssatz
Soweit eine Außendienstzulage über einen bloßen Spesenersatz hinausgeht, also Entgeltcharakter hat, bedarf ein Wechsel des Arbeitsplatzes mit dem der Verlust einer solchen Zulage verbunden ist, zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung des Betriebsrates.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0021381Dokumentnummer
JJR_19791218_OGH0002_0040OB00019_7900000_003