Norm
ABGB §905 ICRechtssatz
Eine Versetzung ohne Zustimmung des betroffenen Arbeitnehmer kann der Arbeitgeber nur anordnen, sofern sich diese im Rahmen des Arbeitsvertrages hält, was auf Grund der Erklärungen der Vertragsparteien bei Begründung und unter Berücksichtigung des Zweckes und der Natur des Arbeitsverhältnisses zu beurteilen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0018184Dokumentnummer
JJR_19750923_OGH0002_0040OB00053_7500000_002