RS OGH 1975/10/21 4Ob49/75, 4Ob119/77, 4Ob79/85, 9ObA233/94, 9ObA275/97z, 9ObA372/97i, 9ObA135/02x,

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.10.1975
beobachten
merken

Norm

ABGB §1151 IE
ArbVG §101
BRG §14 Abs2 Z6

Rechtssatz

Ob eine verschlechternde Versetzung vorliegt, erfordert einen Vergleich der Gesamtsituation des Arbeitnehmers vor und nach der Versetzung, wobei nach objektiven Kriterien abzuwägen ist, ob der vorgesehene neue Arbeitsplatz, als Ganzes gesehen, für den betroffenen Arbeitnehmer ungünstiger als sein derzeitiger.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0021232

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

03.09.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten