Norm
ArbVG §101Rechtssatz
Maßgeblich ist, ob die Betrauung des Arbeitnehmers mit einem "provisorischen" Posten unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles bereits als eine dauernde Versetzung oder nur als eine vorübergehende Arbeitsleistung auf einem anderen Arbeitsplatz im Sinne des § 14 Abs 2 Z 6 BRG angesehen werden muß.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0051300Dokumentnummer
JJR_19730904_OGH0002_0040OB00064_7300000_009