Norm
ABGB §905 ICRechtssatz
Eine direktionale Versetzung verletzt insbesonders dann den Arbeitsvertrag, wenn diese eine nicht zumutbare Mehrbelastung zB hinsichtlich des Weges zum Arbeitsplatz bewirkt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0018182Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.01.2013