Norm: ArbVG §101
Rechtssatz: Auch verschlechternde Versetzungen für voraussichtlich weniger als dreizehn Wochen bedürfen nicht der Zustimmung des Betriebsrates. Ein diesbezüglicher Rechtsirrtum der Arbeitnehmerin bzw des sie beratenden Betriebsratsvorsitzenden ist jedenfalls vorwerfbar; eine wegen Nichtbefolgung einer Versetzung ausgesprochene Entlassung ist in der Regel rechtmäßig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §101VBG §34 Abs2 litd
Rechtssatz: Befand sich die Arbeitnehmerin bzw der sie beratende Betriebsratsvorsitzende bei einer Verstezung für voraussichtlich weniger als dreizehn Wochen in dem Rechtsirrtum, daß diese einer Zustimmung durch den Betriebsrat bedürfe, trägt die Folgen dieses Irrtums die Arbeitnehmerin. Eine Aufklärungspflicht des Arbeitgebers besteht nicht; die Weigerung, der Versetzung Folge zu leisten, berechtigt zur Entlas... mehr lesen...
Norm: ArbVG §101
Rechtssatz: Fehlt die Zustimmung des Betriebsrats zur Versetzung, liegt ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot vor. Der betroffene Arbeitnehmer hat, unabhängig davon, ob die Versetzung durch noch so wichtige
Gründe: gerechtfertigt ist, auch einen Anspruch darauf, die Weiterzahlung des bisherigen Entgelts zu fordern. Entscheidungstexte 9 ObA 214/94 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §101
Rechtssatz: Verweigert der Betriebsrat die Zustimmung zur Versetzung, kann sie durch Urteil des Gerichts ersetzt werden. Das Gericht hat diesfalls eine Interessenabwägung zwischen der Verschlechterung der Entgeltbedingungen oder sonstigen Arbeitsbedingungen des Arbeitnehmers und der betrieblichen Interessen des Arbeitgebers an der Versetzung vorzunehmen. Entscheidungstexte 9 O... mehr lesen...
Norm: AngG §12ArbVG §101
Rechtssatz: Bei Provision ist für die Bemessung der Höhe des Schadenersatzes im Fall einer rechtsunwirksamen Versetzung jene Provision heranzuziehen, die aufgrund der fiktiven Leistungsmöglichkeit während der Versetzung hätte erzielt werden können (vgl Martinek / M Schwarz / W Schwarz, AngG 7. Auflage § 12 Erl 7 mwH). Entscheidungstexte 9 ObA 171/94 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: ArbVG §101ZPO §228 B3bbZPO §228 H2ZPO §405 BII
Rechtssatz: Umformulierung eines Feststellungsbegehrens durch den OGH (unverändertes aufrechtes Bestehen der Arbeitsverhältnisse über den Termin der rechtsunwirksamen Versetzung hinaus). (§ 48 ASGG) Entscheidungstexte 8 ObA 232/94 Entscheidungstext OGH 06.05.1994 8 ObA 232/94 9 ObA 136/... mehr lesen...
Norm: ArbVG §101
Rechtssatz: Verschlechternde Versetzung eines Versicherungsangestellten ungeachtet einer die Höhe der Superprovision allerdings bei weitem nicht erreichender Gehaltserhöhung, wenn die Superprovision im übrigen durch eine wenn auch insgesamt höhere, mit der Dauer des vorübergehenden Auslandseinsatzes begrenzten und daher weniger bestandsfesten Funktionszulage ersetzt würde. Verhalten des Arbeitnehmers berührt nicht das Mitwirkun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist seit 16. Juli 1979 bei der Beklagten als Angestellte beschäftigt. Sie war zuletzt als sogenannte Schadensreferentin tätig und bezog eine Referentenzulage von S 500 brutto pro Monat. Mit Verfügung der Beklagten vom 7. Juni 1988 wurde sie von der Zentrale in die Landesdirektion Wien versetzt und dem Vorsitzenden des Betriebsrates als Sekretärin zur Verfügung gestellt. Mit der vorliegenden Klage begehrte sie letztlich S 17.000 brutto sA an be... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IEArbVG §101
Rechtssatz: Für die dienstvertragliche Beurteilung der Versetzung ist nur entscheidend, ob sie durch den Inhalt des Dienstvertrages gedeckt ist. Aus der bloßen Tatsache einer längeren Verwendung des Arbeitnehmers an einem bestimmten Arbeitsplatz kann noch nicht ohne weiteres geschlossen werden, dass sich sein Aufgabenkreis nunmehr auf diese Arbeiten beschränkt hätte. Der Annahme einer stillschweigenden Vertragsände... mehr lesen...
Norm: ArbVG §101
Rechtssatz: Die Zustimmung des Betriebsrates zu einer dauernden verschlechternden Versetzung muß vor deren Vollzug eingeholt werden. Eine Zustimmung zu einer bereits vollzogenen Versetzung ist unzulässig und kann daher auch im Falle ihrer Verweigerung durch den Betriebsrat nicht durch das Einigungsamt ersetzt werden. VwGH vom 12.11.1980, Zl 1383/79; Veröff: ZAS 1982,31 Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §101
Rechtssatz: Verlor die Arbeitnehmerin durch eine als Dauermaßnahme beabsichtigte Einreihung auf einen anderen Arbeitsplatz nicht nur ihre Referentenzulage, sondern auch ihre relativ selbständige Position als Schadensreferentin, liegt darin eine verschlechternde Versetzung. Entscheidungstexte 9 ObA 29/93 Entscheidungstext OGH 17.03.1993 9 ObA 29/93 Veröff: Ev... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1.August 1970 bis 1.August 1990 bei der Beklagten vorerst als Vertreter und zuletzt als Gebietsverkaufsleiter für den Bereich der Bundesländer Wien, Niederösterreich und Burgenland beschäftigt. Sein Dienstverhältnis endete durch vorzeitigen Austritt. Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger S 809.492,56 brutto sA an restlichem Gehalt, Verdienstentgang, Kündigungsentschädigung, Urlaubsentschädigung und Abfertigung. Die Beklagte habe ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IEABGB §1153 AAngG §26 Z2 III2cArbVG §101
Rechtssatz: Durch die Enthebung des Arbeitnehmers von seiner Funktion als Gebietsleiter und die Degradierung zu einem sogenannten "Springer" behielt sich der Arbeitgeber sowohl das weitere Aufgabengebiet des Arbeitnehmers als auch dessen zukünftige Einkommensregelung vor. Durch diese in jeder Hinsicht verschlechternde, bereits verbindlich angeordnete und im Mitarbeiterkreis bekanntgemac... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile betreiben Reinigungsunternehmen. Nachdem die Klägerin den Zuschlag für die Reinigungsarbeiten für die Landeskrankenanstalten Salzburg erhalten hatte, richtete die Beklagte am 22.11.1989 an den Landeshauptmann von Salzburg ein Schreiben folgenden Inhaltes: "Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! In der Beilage überreichen wir eine Fotokopie aus den NÖN, verbunden mit der Frage: Wie lange kann und will es sich das Land Salzburg noch leisten, ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der geltend gemachte Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Rechtliche Beurteilung Klagen mehrere Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber rückständige Bezüge ein, kommt es durch diese subjektive Klagenhäufung lediglich zu einer formellen (unechten) Streitgenossenschaft im Sinne des § 11 Z 2 ZPO, so daß der diesbezügliche Rechtsstreit für jeden Streitgenossen selbständig zu beurteilen ist ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IEAngG §26 II2ArbVG §101GewO 1859 §82a litd
Rechtssatz: Durch die Anordnung der unzulässigen Versetzung eines Arbeitnehmers und das Beharren auf dieser Anordnung wird ein Dauerzustand ausgelöst, dessen Rechtswidrigkeit nur durch die Zustimmung des Arbeitnehmers und die dadurch bewirkte Vertragsänderung beseitigt wird. Der vom Arbeitnehmer unmittelbar nach endgültigem Scheitern der Verhandlungen über eine gänzliche oder teilweis... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier und Dr. Petrag sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Dr. Walter Zeiler und Dr. Heinz Nagelreiter als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden und widerbeklagten Partei Ing. K***** S*****, Angestellter, ***** vertreten durc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens und der Aktenwidrigkeit liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Ein Revisionsgrund der "unrichtigen Tatsachenfeststellung" ist dem § 503 ZPO nicht zu entnehmen. Im übrigen hat das Berufungsgericht die Frage, ob der Kläger berechtigt vorzeitig ausgetreten ist, zutreffend gelöst. Es reicht daher insoferne aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefocht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage der Berechtigung der Entlassung des Klägers im Sinne des § 27 Z 4 AngG zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist zur Rechtsrüge des Revisionswerbers auszuführen, daß dieser nicht vom maßgeblichen Sachverhalt ausgeht, soweit er unterstellt, daß die ihm aufgetragenen Arbeiten nicht ... mehr lesen...