Norm
ABGB §1153 ARechtssatz
Versetzung im Sinne des § 101 ArbVG umfasst nicht nur einen Wechsel des Arbeitsortes, sondern auch eine wesentliche Änderung des dem Arbeitnehmer zugewiesenen Tätigkeitsbereiches.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0025205Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.07.2020