Mit zwei Straferkenntnissen des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 22. Bezirk, vom 7. Dezember 1998 wurde die Mitbeteiligte wegen im April 1998 durch Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen in Solarien (die nicht in einer betrieblichen Einheit mit Bädern standen) begangener Übertretungen des § 3 Abs. 1 Arbeitsruhegesetz (ARG) und des § 3 Abs. 2 leg.cit. bestraft. Mit den angefochtenen Bescheiden wurden von der belangten Behörde in Stattgebung der Berufungen d... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §12a;ARG 1984 §3 Abs1;ARG 1984 §3 Abs2;ARGV 1984 §1 Abs1;ARGV 1984 Art13 Z7;KollV Bäderbetriebe Wien 1998 §4 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/11/0087
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass die Anführung der Solarien in § 4 Abs. 1 KollV Bäderbetriebe Wien 1998 ersi... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als Geschäftsführer und damit als zur Vertretung nach außen Berufener der T.-GmbH zu verantworten, dass insgesamt 92 Arbeitnehmern dieser Gesellschaft in der Woche vom Montag, dem 7. Oktober 1996, bis Sonntag, dem 13. Oktober 1996, keine ununterbrochene Ruhezeit von 36 Stunden, in die der Sonntag zu fallen habe (Wochenendruhe), gewährt worden sei. Er habe dadurch insgesamt... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §11 Abs1 Z2;ARG 1984 §3 Abs1;
Rechtssatz: Der Umstand, dass das vom Beschuldigten geleitete Unternehmen schärfster internationaler Konkurrenz ausgesetzt sei, rechtfertigt nicht die massive Verletzung von Arbeitnehmerschutzvorschriften (hier: warum die in Erfüllung übernommener Aufträge durchzuführenden Arbeiten nicht so planbar gewesen sein sollten, dass sie ohne ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §3 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Ist im Falle eines Arbeitnehmers als Tatzeit SONNTAG, 13.10.1996, 18.00 UHR BIS 06.00 UHR angegeben worden, ist dieser Angabe entnehmbar, welche Zeit auf den Sonntag gefallen ist. Es liegt keine unzureichende Umschreibung der Tat im Sinne des § 44a Z 1 VStG vor, die zur Aufhebung des angefochtenen Beschei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §3 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Der Beschuldigte hält den
Spruch: des Straferkenntnisses für unverständlich und widersprüchlich, weil darin nicht nur Arbeitszeiten der Arbeitnehmer am Samstag und Sonntag angegeben worden seien, sondern auch Arbeitzeiten am Freitag. Dem ist zu erwidern, dass die Verwaltungsstrafbehörde zwar bei einigen Ar... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §11 Abs1;ARG 1984 §20 Abs1;ARG 1984 §3 Abs1;AVG §45 Abs2;VStG §25 Abs2;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung zu § 11 Abs 1 ARG und zu § 20 Abs 1 AZG die Auffassung vertreten, dass außergewöhnliche Fälle im Sinne dieser Gesetzesstellen Ereignisse sind, die außerhalb des gewöhnlichen Betriebsablaufes liegen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §11 Abs1 Z1;ARG 1984 §11 Abs1 Z2;ARG 1984 §3 Abs1;VStG §6;
Rechtssatz: Gemäß § 11 Abs 1 AZG dürfen Arbeitnehmer während der Wochenend- und Feiertagsruhe Arbeitnehmer in außergewöhnlichen Fällen mit näher bezeichneten vorübergehenden und unaufschiebbaren Arbeiten beschäftigt werden. Der Verwaltungsgerichtshof hat zu (der mit § 11 Abs 1 ARG... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §11 Abs2;ARG 1984 §20 Abs2;ARG 1984 §3 Abs1;
Rechtssatz: Die Erfüllung der im § 11 Abs 2 ARG (ebenso im § 20 Abs 2 AZG) normierten Anzeigepflicht ist zwar nicht Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Ausnahmebestimmung (Hinweis E 9.3.1992, 91/19/0361), sie erleichtert allerdings den Nachweis, dass tatsächlich ein Ausnahmefall vorgelegen war. ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der M GmbH schuldig erkannt, an einem Sonntag (13. November 1994) in einer näher bezeichneten neuen Betriebsstätte im 16. Wiener Gemeindebezirk zwischen 10.30 Uhr und 11.30 Uhr 66 namentlich genannte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt und damit gegen § 3 Abs. 2 ARG verstoßen zu haben. Über ihn wurden deshalb Geldstrafen in... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §11 Abs1 Z2;ARG 1984 §3 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1998110161.X01 Im RIS seit 20.11.2000 Zuletzt aktualisiert am 01.10.2013 mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 30. Mai 1995, Zl. 93/18/0087, hingewiesen. Mit diesem wurde der im Instanzenzug ergangene Bescheid der belangten Behörde vom 13. Jänner 1993, mit dem der Beschwerdeführer wegen insgesamt 31 Übertretungen des Arbeitszeitgesetzes und 20 Übertretungen des Arbeitsruhegesetzes, die der Beschwerdeführer in den Monaten Juni und Juli 1990 begangen habe, bestraft worden war, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §11 Abs1;ARG 1984 §15 Abs1;ARG 1984 §3 Abs1;AZG §20 Abs1;AZG §3 Abs1;AZG §7 Abs5;
Rechtssatz: Erstreckte sich die (hier) mit der Errichtung einer Großanlage verbundene Mehrarbeit über mehrere Monate, so hätte der Besch mit Anträgen gemäß § 7 Abs 5 AZG bzw § 15 Abs 1 ARG vorgehen können. Die Tatsache, daß der Besch dies unterlassen hat, steht der Annahme, die mit d... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen erstangefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 16. Februar 1995 wurde der Beschwerdeführer als zur Vertretung nach außen berufener strafrechtlich Verantwortlicher eines näher bezeichneten Unternehmens (Gesellschaft m.b.H.) schuldig erkannt, es unterlassen zu haben, dafür zu sorgen, daß insgesamt 38 näher bezeichnete Arbeitnehmer nicht durch Arbeit zu jeweils näher bezeichneten Zeiten im April 1992 die gesetzlich gebotene Ruhezeit unterschreiten... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §3 Abs1;ARG 1984 §5 Abs5;AZG §12;AZG §4 Abs9;AZG §9;VStG §1 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/11/0140
Rechtssatz: Da nach § 5 Abs 5 ARG die wöchentliche Ruhezeit für einzelne Wochen sogar - unter bestimmten Voraussetzungen - entfallen kann, wäre eine zielführende Hand... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land vom 1. Juli 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit Verantwortlicher gemäß § 9 Abs. 1 VStG der "R Ges.m.b.H." (verantwortlicher Überlasser gemäß § 6 Abs. 2 des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes) zu vertreten, daß in L, wie durch Organe des Landesarbeitsamtes Oberösterreich anläßlich einer Betriebsprüfung am 13. Dezember 1989 und am 15. Februar 1990 festgestellt w... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §3 Abs1;ARG 1984 §3 Abs2;ARG 1984 §7 Abs1;AZG §9;VStG §9 Abs1;VStG §9 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/07/09 91/19/0270 1 Stammrechtssatz Normadressat arbeitszeitrechtlicher Vorschriften (wozu auch jene über die Wochenendruhe nach dem ARG zählen) ist nicht der jeweilige Arbeitnehmer, sondern der Arbeitgeber (der zur Vert... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §3 Abs1;ARG 1984 §7 Abs1;AVG §1;AZG §9;VStG §27 Abs1;VStG §44a Z1;VStG §51 Abs1;VStG §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/06/24 94/02/0021 1 Stammrechtssatz Wird ein zur Vertretung einer juristischen Person nach außen befugtes Organ gemäß § 9 Abs 1 VStG verwaltungsstrafrechtlich zur Verantwortung gezogen, so ist im Bereic... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §3 Abs1;ARG 1984 §7 Abs1;AZG §9;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Nach § 4a Z 1 VStG hat der
Spruch: eines Bescheides, wenn er nicht auf Einstellung lautet, die als erwiesen angenommene Tat zu enthalten. Dieser Vorschrift wird nur dann entsprochen, wenn im
Spruch: des Bescheides alle jene Tatmerkmale enthalten sind, die zur Individualisierung und K... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist handelsrechtlicher Geschäftsführer der "D Gesellschaft m.b.H." in 2500 Baden. Am 25. Jänner 1993 stellte das zuständige Arbeitsinspektorat bei einer Überprüfung der Filiale dieser Gesellschaft in 8700 Leoben mehrere Verstöße gegen arbeitsrechtliche Bestimmungen in Ansehung von fünf dort tätigen Dienstnehmerinnen fest und erstattete Anzeige. Mit den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden wurde der Beschwerdeführer als handelsrechtlicher Geschäftsfü... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §3 Abs1;ARG 1984 §3 Abs2;AZG §9;Nachtarbeit der Frauen 1969 §3;VStG §27 Abs1;VStG §44a Z1;VStG §9 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/11/0277 95/11/0217
Rechtssatz: Nicht berechtigt ist der Vorwurf, der Tatort von Verstößen gegen § 9 AZG, § 3 Abs... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §3 Abs1;ARG 1984 §3 Abs2;AZG §28 Abs1;AZG §9;Nachtarbeit der Frauen 1969 §3;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;VStG §9 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/11/0277 95/11/0217 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/07/30 92/18/0211 2 Stammrechtssatz ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen acht Verwaltungsübertretungen nach § 3 Abs. 2 Arbeitsruhegesetz und sechs Verwaltungsübertretungen nach § 3 Abs. 1 erster Satz leg. cit. mit Geldstrafen von je S 1.000,-- bestraft. Ersatzfreiheitsstrafen wurden festgesetzt. Der Beschwerdeführer wurde für schuldig befunden, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der S Gesellschaft... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §3 Abs1;ARG 1984 §3 Abs2;AZG;VStG §22;VStG §30;VwGG §33a;
Rechtssatz: Die Verwaltungsübertretung gemäß § 3 Abs 1 ARG und § 3 Abs 2 ARG stehen zu den Bestimmungen des AZG nicht im Verhältnis der Konsumtion, weil diese Delikte nicht notwendig oder doch nicht in der Regel mit den Übertretungen des AZG verbunden si... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H., somit als verwaltungsstrafrechtlich verantwortliches Organ im Sinne des § 9 Abs. 1 VStG, schuldig erkannt, er habe es zu verantworten, daß am Samstag, dem 28. September 1991, um 15.10 Uhr eine namentlich genannte Arbeitnehmerin der Gesellschaft m.b.H. mit dem den Gegenstand des Unternehmens bildenden Verleih von Vi... mehr lesen...
Index: 50/02 Sonstiges Gewerberecht60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §12 Abs1;ARG 1984 §3 Abs1;ARGV 1984 §1 Abs1;ARGV 1984 Anl Abschn13 Z7;ARGV 1984 Anl Abschn14 Z2;BZG §2 Abs1 Z1 lita;BZG §2 Abs2;BZG §4 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/02 90/19/0049 1 Stammrechtssatz Der Verleih von Videokassetten fällt nicht unter den Ausnahmetatbestand des Abschnittes 13 Z 7 der Anlage zur ARGV... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (der belangten Behörde) vom 11. Juni 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer näher bezeichneten Gesellschaft zu verantworten, daß ein namentlich genannter Arbeitnehmer dieser Gesellschaft in einer näher bezeichneten Filiale dieses Unternehmens in Wiener Neudorf am Sonntag, dem 14. Oktober 1990, in der Zeit von 08.00 bis 12.00 ... mehr lesen...
Der vorliegende Beschwerdefall gleicht in allen für die Entscheidung relevanten Einzelheiten jenem, der dem hg. Erkenntnis vom heutigen Tag, Zl. 92/18/0337, zugrundegelegen ist. Auf dieses Erkenntnis wird gemäß § 43 Abs. 2 VwGG hingewiesen. Aus den in diesem Erkenntnis dargelegten Erwägungen war auch im vorliegenden Beschwerdefall die Beschwerde gemäß § 42 Abs. 1 VwGG als unbegründet abzuweisen. Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf die §§ 47 ff VwGG in Verbindung m... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien (der belangten Behörde) vom 15. April 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als zur Vertretung nach außen Berufener einer näher bezeichneten Gesellschaft zu verantworten, daß ein namentlich genannter Arbeitnehmer dieser Gesellschaft in einer näher bezeichneten Filiale dieses Unternehmens in Wien am Sonntag, dem 14. Oktober 1990, in der Zeit von 09.00 bis 15.00 Uhr beschäftigt worden sei. ... mehr lesen...
Index: L70159 Arbeitsruhe Wochenende Wien60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §12 Abs1;ARG 1984 §3 Abs1;ARGV Wr 1986;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1992180209.X01 Im RIS seit 20.11.2000 Zuletzt aktualisiert am 01.10.2013 mehr lesen...