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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
ARG 1984 §11 Abs1;Rechtssatz
Erstreckte sich die (hier) mit der Errichtung einer Großanlage verbundene Mehrarbeit über mehrere Monate, so hätte der Besch mit Anträgen gemäß § 7 Abs 5 AZG bzw § 15 Abs 1 ARG vorgehen können. Die Tatsache, daß der Besch dies unterlassen hat, steht der Annahme, die mit der Inbetriebnahme der Großanlage verbundenen Mehrarbeiten seien auf einen außergewöhnlichen Fall zurückzuführen, entgegen (Hinweis E 30.5.1989, 88/08/0168).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995110327.X04Im RIS seit
01.06.2001Zuletzt aktualisiert am
01.10.2013