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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ARG 1984 §3 Abs1;Rechtssatz
Die Verwaltungsübertretung gemäß § 3 Abs 1 ARG und § 3 Abs 2 ARG stehen zu den Bestimmungen des AZG nicht im Verhältnis der Konsumtion, weil diese Delikte nicht notwendig oder doch nicht in der Regel mit den Übertretungen des AZG verbunden sind. Dies entspricht der stRsp des VwGH. Im konkreten Fall kann daher von einer Behandlung der Beschwerde gemäß § 33a VwGG abgesehen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993180240.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
01.10.2013