Norm
ZPO §146 IRechtssatz
Vor Entscheidung über den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung des Einspruchs gegen den Zahlungsbefehl kann eine Delegierung nicht erfolgen, weil noch gar nicht feststeht, ob es zu einem kontradiktorischen Verfahren kommt und die Delegierung nur hiefür zweckmäßig sein könnte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109839Im RIS seit
16.05.1998Zuletzt aktualisiert am
19.09.2014