Norm
ABGB §804Rechtssatz
Die Beteiligtenstellung pflichtteilsberechtigter Kinder geht nicht etwa dadurch verloren, daß die Inventarisierung nicht auf einen formellen Antrag ihrerseits hin, sondern auf Grund der bedingten Erbserklärung des Erben (§ 802 ABGB) erfolgte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0006435Dokumentnummer
JJR_19821216_OGH0002_0060OB00856_8200000_001