RS OGH 1982/11/3 1Ob776/82, 2Ob724/86, 1Ob549/91

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.11.1982
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Norm

AußStrG §9 A2b
JWG §26 Abs2
MRK Art5 Abs1 litd III4e
MRK Art5 Abs1 litd IV4a
StGG Art8

Rechtssatz

Wird behauptet, daß durch eine von der Bezirksverwaltungsbehörde nach § 26 Abs 2 JWG getroffene Maßnahme das Grundrecht auf Freiheit der Person verletzt wurde, ist die Beschwer nicht deshalb zu verneinen, weil die Heimunterbringung vor Abschluß des Rechtsmittelverfahrens beendet wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0006766

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

13.10.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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