RS OGH 1981/3/3 5Ob3/81, 5Ob4/81, 5Ob198/99z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.03.1981
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Norm

AußStrG §9 I
GBG §122 B
LiegTeilG §18 Abs2
LiegTeilG §20

Rechtssatz

Mag ein im Verfahren nach §§ 15 ff LiegteilG ergehender Verbücherungsbeschluß auch den im Sinne des § 18 Abs 2 LiegTeilG erhobenen außerbücherlichen Berechtigten zuzustellen sein, damit diese fristgerecht ihre Rechte nach § 20 LiegTeilG geltend machen können und mag unter die im § 20 LiegTeilG genannten sonstigen Beteiligten auch ein außerbücherlicher Eigentümer fallen, so verleiht auch dies noch kein nach § 9 AußStrG nicht zustehendes Rekursrecht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0006792

Dokumentnummer

JJR_19810303_OGH0002_0050OB00003_8100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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