Norm
ABGB §140 AhRechtssatz
Durch die Nichtaufnahme des nur eine Rechtsbelehrung darstellenden Beisatzes "abzüglich etwa geleisteter Zahlungen" in einen Unterhaltsfestsetzungsbeschluss kann sich der Unterhaltspflichtige nicht beschwert erachten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0000623Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.09.2016