Norm: AußStrG §18 AAußStrG §229 ffEheG nF §81EheG nF §82EheG §85EheG §94ZPO §411 CaZPO §411 Abs1 G
Rechtssatz: Auch im außerstreitigen Regelungsverfahrens ergangene Entscheidungen sind der Teilrechtskraft fähig, doch sind deren Grenzen unter Wahrung des Funktionszusammenhanges mit dem Privatrecht von der regelnden Aufgabe des Richters her zu bestimmen. Beantragen beide vormaligen Ehegatten die Zuweisung der Ehewohnung jeweils an sich und die Fr... mehr lesen...
Theresia F ist am 18. April 1975 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung gestorben. Rudolf F, geboren 1926, ist der Witwer, Manfred F, geboren 1954, der eheliche Sohn und Maximilian I, geboren 1942, der uneheliche Sohn der Verstorbenen. Der zum Nachlaß gehörige landwirtschaftliche Betrieb stellt einen Erbhof im Sinne des § 2 des Kärntner ErbhöfeG dar. Der uneheliche Sohn der Erblasserin, Maximilian I, machte im Verlassenschaftsverfahren geltend, daß hinsichtlich des ehelich... mehr lesen...
Norm: ABGB §585ABGB §594AußStrG §18 AAußStrG §121AußStrG §122
Rechtssatz: Die Rechtskraft der Zurückweisung einer Erbserklärung auf Grund einer von bestimmten, zum Teil zur Zeugenschaft nicht fähigen Personen bezeugten mündlichen letzten Willenserklärung steht der Annahme einer Erbserklärung auf Grund derselben, aber von zumindest einer weiteren nun namhaft gemachten, zur Zeugenschaft fähigen Person bezeugten letzten Willenserklärung nicht entg... mehr lesen...
Dem nunmehrigen Beklagten wurde vom Erstgericht mit Beschluß vom 25. September 1978, GZ 10 E 7357/78-4, gegen den nunmehrigen Kläger auf Grund des Beschlusses des Bezirksgerichtes Fünfhaus vom 12. November 1969, GZ 3 P 237/69-6, zur Hereinbringung des Unterhaltsrückstandes von 65 544.19 S (für die Zeit vom 1. Feber 1977 bis 31. Juli 1978) sowie der ab 1. August 1978 am Ersten eines jeden Monats fällig werdenden Unterhaltsbeträge von 13% des jeweiligen Nettoeinkommens des Verpflichtete... mehr lesen...
Norm: AußStrG §18EO §35 BEO §35 K
Rechtssatz: Hat der Außerstreitrichter vor Schluss des erstinstanzlichen Verfahrens im Oppositionsstreit rechtskräftig über die Herabsetzung eines titelmäßigen Unterhaltsanspruches bzw darüber, daß der Verpflichtete von der titelmäßigen Unterhaltsleistung gänzlich enthoben werde, entschieden, so ist diese Entscheidung auf Grund ihrer Rechtskraftwirkung nach § 18 AußStrG im Oppositionsstreit zu berücksichtigen (... mehr lesen...
Norm: AußStrG §18 AHaager Unterhaltsstatutabk Art1Haager Unterhaltsstatutabk Art5Haager Unterhaltsvollstreckungsabk Art3ZPO §411 E
Rechtssatz: Auch wenn ein schweizerisches Gericht nicht nur die Vaterschaft eines Schweizers betreffend ein uneheliches österreichisches Kind feststellte, sondern ihn auch zur Bezahlung eines monatlichen Unterhaltsbetrages bis zum zurückgelegten 18. Lebensjahr verurteilte, kann das österreichische Vormundschaftsgeri... mehr lesen...
Norm: AußStrG §18 AZPO §411 Cb
Rechtssatz: Im Mietzinsüberprüfungsverfahren nach den § 24 ff MG wird die Überschreitung des gesetzlichen zulässigen Mietzinses in dem dort festgestellten Ausmaß und damit die Unzulässigkeit der freien Mietzinsvereinbarung bindend festgestellt. Entscheidungstexte 6 Ob 673/79 Entscheidungstext OGH 14.11.1979 6 Ob 673/79 Veröff: SZ 52/170 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §18 AZPO §411 CaZPO §411 Cb
Rechtssatz: Der Grundsatz der Wahrung der Teilrechtskraft kommt nur dann nicht zur Geltung, wenn der unangefochten gebliebene Teil höchstens scheinbar formell, inhaltlich aber gar nicht selbständig in Rechtskraft erwachsen konnte, sondern in einem untrennbaren Sachzusammenhang mit der noch überprüfbaren Entscheidung steht. Davon kann nicht gesprochen werden, wenn wenigstens eine quantitative Scheidung d... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A1AußStrG §9 A2aAußStrG §9 B1AußStrG §14 A5AußStrG §16 A1AußStrG §16 BII 2i2AußStrG §18 ARpflG §12RpflG §16
Rechtssatz: Die von einem ernannten Rechtspfleger getroffene Entscheidung entspricht auch dann, wenn der Rechtspfleger seine Enscheidungsbefugnis überschritt, den begrifflichen Grundvoraussetzungen einer gerichtlichen Entscheidung und ist ein gültiger Staatsakt, keineswegs aber etwa eine Nichtentscheidung, die überhaupt k... mehr lesen...
Norm: AußStrG §18 AEntmO §49
Rechtssatz: Hat das Entmündigungsverfahren mit der Entscheidung des OGH seinen rechtskräftigen Abschluß gefunden, dann sind alle Rechtsmittel und Anträge gegenstandslos, mit denen sich der Entmündigte über diese Verfahrenslage hinwegzusetzen versucht. Entscheidungstexte 8 Ob 547/77 Entscheidungstext OGH 07.09.1977 8 Ob 547/77 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2k2AußStrG §16 BIII1AußStrG §18
Rechtssatz: Die Frage, ob gegenüber der seinerzeitigen Entscheidung eine wesentliche Änderung eingetreten ist oder nicht, kann im Rahmen eines außerordentlichen Revisionsrekurses nicht aufgerollt werden, weil es sich dabei zunächst um eine Frage der Tatsachenfeststellung und dann um die rechtliche Beurteilung des festgestellten Sachverhaltes im Vergleich zu einem früheren Sachverhaltsbild han... mehr lesen...
Norm: AußStrG §18 AAußStrG §122AußStrG §125 A
Rechtssatz: Das Abhandlungsgericht ist an seine rechtskräftige Entscheidung über die Annahme der Erbserklärungen gebunden und hat bei rechtskräftiger Annahme einander widerstreitender Erbserklärungen daher nach § 125 vorzugehen; dies gilt auch dann, wenn infolge eines Widerrufs der gerichtlichen Bewilligung des Adoptionsvertrages die Eigenschaft des Angenommenen als gesetzlicher Erbe wegfällt. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §411 CcAußStrG §18 AAußStrG 2005 §43 Abs1
Rechtssatz: Bei der Beurteilung, ob materielle Rechtskraft vorliegt, ist entscheidend, ob gegenüber jenem Sachverhalt, welcher für die frühere Entscheidung maßgeblich war, eine Änderung eingetreten ist. Dies gilt auch, wenn die Feststellungen der früheren, rechtskräftig gewordenen Entscheidung aktenwidrig sind. Entscheidungstexte 5 Ob 866/76 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §90 Abs2ABGB §92 nFAußStrG §18AußStrG §19EO §378 BEO §381 AEO §382 I
Rechtssatz: Die selbständige gerichtliche Ahndung einer Verletzung der nicht vermögensrechtlichen Ehepflicht des gemeinsamen Wohnens und die Erlassung eines gerichtlichen Auftrages an den Gatten, ihn in die Hausgemeinschaft der ehelichen Wohnung wieder aufzunehmen, ist seit 1.1.1976 ausgeschlossen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §141 IAABGB §141 HAußStrG §18 AZPO §411 Cb
Rechtssatz: Die Entscheidung über ein Unterhaltsbegehren erfaßt nur das bestimmte Begehren, das aus dem privatrechtlichen begründeten Unterhaltsanspruch abgeleitet wird. Die Rechtskraft steht einem zusätzlichen Begehren (zB ausgehend von einem höheren Einkommen) nicht entgegen. Entscheidungstexte 3 Ob 575/76 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B2AußStrG §18
Rechtssatz: Haben minderjährige Kinder im Verlassenschaftsverfahren bereits mit Beschluß angeordnete Schätzungsrechte erworben, dann ist dieser Beschluß formell rechtskräftig und verwehrt dem Gerichte auch im Außerstreitverfahren die neuerliche Sachverhandlung und nachträgliche Doppelerledigung der gleichen Rechtssache. Entscheidungstexte 8 Ob 527/76 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 D3ABGB §835 DABGB §839 BABGB §879 CIIlAußStrG §18 AZPO §411 E
Rechtssatz: 1. Zwingende Mieterschutzbestimmungen sind zugunsten von Bestandnehmern, die zugleich Mieteigentümer sind, anwendbar. 2. Der vom Außerstreitrichter (gemäß § 825 ABGB) festgesetzte, gegen zwingende Zinsbildungsvorschriften verstoßende Mietzins ist, soweit er unbekämpft blieb, bindend. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §835 DAußStrG §18 AZPO §411 Bd
Rechtssatz: Die Gestaltungswirkung tritt erst mit Rechtskraft der konstitutiven Entscheidung des Richters ex nunc ein. Entscheidungstexte 3 Ob 236/75 Entscheidungstext OGH 27.04.1976 3 Ob 236/75 1 Ob 624/84 Entscheidungstext OGH 31.08.1984 1 Ob 624/84 Vgl auch; Beisatz: Die rechtsgestaltende E... mehr lesen...
Norm: AußStrG §1 B1AußStrG §18ZPO §240 Abs3ZPO §411 AbZPO §411 E
Rechtssatz: Die Rechtskraft zivilgerichtlicher Entscheidungen bindet auch den Außerstreitrichter (Fasching ZP III 716). Entscheidungstexte 4 Ob 574/74 Entscheidungstext OGH 01.10.1974 4 Ob 574/74 4 Ob 191/06a Entscheidungstext OGH 17.10.2006 4 Ob 191/06a Ver... mehr lesen...
Norm: AußStrG §18Nov 1972 zum 11.StVDG
Rechtssatz: Keine neue Antragstellung nach dem 11. StVDG, wenn der 1. Antrag mangels österreichischer Staatsbürgerschaft des Antragstellers bzw seiner Rechtsvorgänger am 13.03.1938 rechtskräftig abgewiesen wurde, auch wenn nunmehr ein Bescheid der Behörde der Föderativen Volkssrepublik Jugoslawien über die verfügte Liquidierung des Vermögens nach Art 27 § 2 StV 1955 vorliegt (3:2; schriftliche Äußerungen d... mehr lesen...
Norm: AußStrG §18 AAußStrG 2005 §43 Abs1
Rechtssatz: Die materielle Rechtskraft hält gegenüber nachträglichen Tatbestandsänderungen nicht Stand. Die Entscheidung ergreift zwar den Anspruch, nicht aber seinen Tatbestand. Verändern sich die Individualisierungsmomente des Rechtsschutzanspruches, auf Grund deren die Entscheidung erging, so entsteht ein neuer Rechtsschutzanspruch, der dann folgerichtig von der Rechtskraft der Entscheidung über den e... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A1AußStrG §9 A2AußStrG §18 AZPO §483 Abs3
Rechtssatz: Erklärt der Antragsteller in einem außerstreitigen Verfahren in einem noch vor Ablauf der Rechtsmittelfrist beim Erstgericht eingelangten Schriftsatz, seinen Antrag A vor Eintritt der Rechtskraft der vom Erstgericht ausgesprochenen Abweisung unter Vorbehalt jederzeitiger neuerlicher Einbringung zurückzuziehen, und spricht das Rekursgericht bei Erledigung des gegen die erstge... mehr lesen...
Norm: ABGB §92 BAußStrG §18AußStrG §19EO 378 AEO §381 AEO §382 I
Rechtssatz: 1) Der Beschluß, mit dem der Ehefrau die Leistung der Wohnsitzfolge nach § 92 ABGB aufgetragen wird, ist keine einstweilige Verfügung. 2) Der vom Außerstreitrichter gefaßte Beschluß ist nach Maßgabe des § 18 Abs 1 AußStrG der Rechtskraft fähig und daher für einen später damit befaßten Richter bindend. 3) Angemessene Zwangsmittel im Sinne des § 19 Abs 1 AußStrG zur ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §18 AAußStrG 2005 §43
Rechtssatz: Nur bei einer Änderung der Verhältnisse kann eine bereits ergangene Entscheidung abgeändert oder sogar widerrufen werden. Eine Änderung der Verhältnisse liegt nicht nur dann vor, wenn seit einer Entscheidung eines Gerichtes neue Tatsachen eingetreten sind, sondern auch dann, wenn Tatsachen, die zur Zeit der früheren Entscheidung bereits eingetreten sind, aber dem Gericht nicht bekannt waren, späte... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z7 H2AußStrG §18 AAußStrG §20JN §42 AaZPO §411 Cb
Rechtssatz: Vor der Einantwortung der Verlassenschaft steht es den Parteien des Verlassenschaftsverfahren nicht frei, willkürlich den Rechtsweg zu beschreiten. Ein Rechtsstreit kann vielmehr nur erhoben werden, wenn das Verlassenschaftsgericht - von den Fällen der §§ 67, 125, 126 AußStrG abgesehen - eine weitere rechtliche Erörterung vorbehalten (§ 18 Abs 1 Satz 1 AußStrG),... mehr lesen...
Norm: AußStrG §18 A
Rechtssatz: Die Rechtskraft einer auf die Annahme des Einverständnisses der Beteiligten gestützten Entscheidung steht der neuerlichen Aufrollung der damit geregelten Frage nicht entgegen, wenn das Einverständnis nur für die Dauer bestimmter Verhältnisse erklärt wurde, diese sich aber geändert haben. Entscheidungstexte 5 Ob 269/70 Entscheidungstext OGH 02.12.1970 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2k1AußStrG §18 AZPO §416 Abs2
Rechtssatz: Die Reassumierung eines den Parteien noch nicht zugestellten Beschlusses des Rekursgerichtes wegen einer durch mittlerweile Erhebungen bewirkten Änderung des Sachverhaltsbildes ist mit einem auf die Beschwerdegründe des § 16 AußStrG beschränkten Revisionsrekurs unangreifbar. Entscheidungstexte 1 Ob 96/69 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ZPO §240 Abs3ZPO §411 CbAußStrG §16 BII2k1AußStrG §18 AAußStrG 2005 §42AußStrG 2005 §43
Rechtssatz: Auch im außerstreitigen Verfahren ist die materielle (Teilkraft) Rechtskraft einer Entscheidung in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu beachten. Entscheidungstexte 6 Ob 79/66 Entscheidungstext OGH 16.03.1966 6 Ob 79/66 7 Ob 75/67 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §18 A
Rechtssatz: Es genügt, wenn der Vorbehalt in den Gründen ausgesprochen wurde. Entscheidungstexte 7 Ob 362/62 Entscheidungstext OGH 16.01.1963 7 Ob 362/62 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0007263 Dokumentnummer JJR_19630116_OGH0002_0070OB00362_6200000_001 mehr lesen...
Norm: AußStrG §18 A
Rechtssatz: Auch der Außerstreitrichter darf von ihm erlassene Beschlüsse (wie eine vor 11 Jahren erfolgte Kuratorbestellung), mögen sie auch (hier wegen Unterlassung des Ediktes) nocht nicht rechtskräftig sein, nicht wegen Änderung seiner Rechtsansicht widerrufen. Entscheidungstexte 8 Ob 148/62 Entscheidungstext OGH 03.06.1962 8 Ob 148/62 ... mehr lesen...