RS OGH 1979/12/14 1Ob781/79, 8Ob608/86

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Veröffentlicht am 14.12.1979
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Norm

AußStrG §18 A
Haager Unterhaltsstatutabk Art1
Haager Unterhaltsstatutabk Art5
Haager Unterhaltsvollstreckungsabk Art3
ZPO §411 E

Rechtssatz

Auch wenn ein schweizerisches Gericht nicht nur die Vaterschaft eines Schweizers betreffend ein uneheliches österreichisches Kind feststellte, sondern ihn auch zur Bezahlung eines monatlichen Unterhaltsbetrages bis zum zurückgelegten 18. Lebensjahr verurteilte, kann das österreichische Vormundschaftsgericht die Unterhaltsverpflichtung des Vaters neu bemessen, wenn sich die Verhältnisse geändert haben.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Internationale Abkommen; Mehrseitige Abkommen Haager Übereinkommen über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht vom 24.10.1956 (BGBl 1961/293); Haager Übereinkommen über die Annerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern (BGBl 1961/294)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0007253

Dokumentnummer

JJR_19791214_OGH0002_0010OB00781_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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