Norm: AußStrG 2005 §18AußStrG 2005 §51AußStrG 2005 §52 Abs1FBG §24MUGB §283
Rechtssatz: Das Rekursgericht muss selbst bei Vorliegen eines (ausdrücklichen) Antrags einer Partei auf Durchführung einer mündlichen Rekursverhandlung diese nicht zwingend vornehmen; auch in diesem Fall fällt die Beurteilung der Notwendigkeit einer solchen mündlichen Rekursverhandlung allein in das pflichtgemäße Ermessen des Rekursgerichts. Das gilt selbst dann, wenn e... mehr lesen...
Norm: AußStrG §18 A
Rechtssatz: Keine Bindung des Prozessgerichtes im Verfahren über eine Erbschaftsklage gegen den - ein Heimfallsrecht ausübenden - Bund an den im Verlassenschaftsverfahren ergangenen Beschluss, mit der der Antrag des Klägers auf Einantwortung mangels Erbrechtstitels abgewiesen wurde. Entscheidungstexte 2 Ob 171/00m Entscheidungstext OGH 02.08.2000 2 Ob 171/00m ... mehr lesen...
Norm: ABGB §140ZPO §477AußStrG §18AußStrG §185 Abs3
Rechtssatz: Einem im außerstreitigen Verfahren gefaßten, durch ein Rechtsmittel nicht mehr anfechtbaren Unterhaltsbemessungsbeschluß kommt die gleiche Rechtskraftwirkung zu wie einem nach den Vorschriften der ZPO gefaßten Urteil oder Beschluß. Nachträglichen Änderungen des rechtserzeugenden Sachverhalts hält die materielle Rechtskraft allerdings nicht stand. Eine solche nachträgliche Änderung ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §18 AAußStrG 2005 §43ABGB §140 AdABGB §140 AgABGB idF KindNamRÄG 2013 §190 Abs3ABGB idF KindNamRÄG 2013 §231 AdABGB idF KindNamRÄG 2013 §231 AgABGB §936 VIIcZPO §411 Cb
Rechtssatz: Auch im außerstreitigen Verfahren ergangene Unterhaltsfestsetzungen unterliegen der materiellen Rechtskraft, sie können nur bei geänderten Verhältnissen abgeändert werden. Die materielle Rechtskraft der Entscheidung setzt aber voraus, dass dem Gericht a... mehr lesen...
Norm: AußStrG §18 AÜbk über die zivilrechtlichen Aspekte int Kindesentführung - HKÜ Art1 lita
Rechtssatz: Im Falle eines Beschlusses auf Grund des Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung kommt ein - im Außerstreitverfahren sonst grundsätzlich zulässiger - Antrag, im Hinblick auf geänderte Verhältnisse neu zu entscheiden, nicht in Frage, weil das Ziel des Übereinkommens ua die Sicherstellung der soforti... mehr lesen...
Norm: EO §42 A1AußStrG §18 AAußStrG §19Übk über die zivilrechtlichen Aspekte int Kindesentführung - HKÜ Art1 litaÜbk über die zivilrechtlichen Aspekte int Kindesentführung - HKÜ Art12
Rechtssatz: Ist ein Antrag, das Hauptverfahren über die Rückgabe eines Kindes nochmals aufzurollen, gar nicht geeignet, die Rückgabeentscheidung (den "Exekutionstitel") aus der Welt zu schaffen, dann kann er nicht als Grund für die Aufschiebung einer Exekution bis... mehr lesen...
Norm: AußStrG §18 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 18 AußStrG A) Materielle Rechtskraft der Entscheidung im Außerstreitverfahren B) § 18 Abs 2 AußStrG European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102125 Im RIS seit 15.06.1997 Zuletzt aktualisiert am 22.08.2013 mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AgABGB §936 VIIcABGB §1418AußStrG §18 A
Rechtssatz: Setzte der Unterhaltspflichtige dem Erhöhungsantrag keine Einwendungen entgegen (§ 185 Abs 3 AußStrG), obwohl seine damalige finanzielle Lage keinesfalls die Zahlung des begehrten Unterhaltes ermöglichte, so steht einer Unterhaltsherabsetzung für die Vergangenheit nur die Tatsache entgegen, daß er wußte, seine schlechte finanzielle Lage werde über einen längeren Zeitraum anhalt... mehr lesen...
Norm: ABGB §140ABGB §936 VIIcABGB §1418AußStrG §18
Rechtssatz: Setzte der Unterhaltspflichtige dem Erhöhungsantrag keine Einwendungen entgegen (§ 185 Abs 3 AußStrG), obwohl seine damalige finanzielle Lage keinesfalls die Zahlung des begehrten Unterhaltes ermöglichte, so steht einer Unterhaltsherabsetzung für die Vergangenheit nur die Tatsache entgegen, daß er wußte, seine schlechte finanzielle Lage werde über einen längeren Zeitraum anhalten. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §18 AGBG §97
Rechtssatz: Der auch in den außerstreitigen Verfahren geltende Grundsatz der Wahrung der Teilrechtskraft kommt dann nicht zur Geltung, wenn der unangefochten gebliebene Teil der Entscheidung in einem untrennbaren Sachzusammenhang mit dem angefochtenen Entscheidungsteil steht. Einen solchen untrennbaren Zusammenhang hat auch § 97 GBG im Auge. Entscheidungstexte 5 Ob ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §18 AZPO §411 Cb
Rechtssatz: Auch Zurückweisungsbeschlüsse erwachsen in materielle Rechtskraft, die sich auf den maßgeblichen Zurückweisungsgrund erstreckt. Entscheidungstexte 1 Ob 618/92 Entscheidungstext OGH 11.11.1992 1 Ob 618/92 Veröff: RZ 1994/20 S 45 1 Ob 12/93 Entscheidungstext OGH 20.04.1993 1 Ob 12/93 Au... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AaAußStrG §18 A
Rechtssatz: Wurde in Unkenntnis bedeutsamer Umstände (hier: der Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit des Vaters dem Unterhaltspflichtigen eine zusätzliche Unterhaltsverpflichtung auferlegt, verhindert die Rechtskraft zwar die Abänderung in eine Unterhaltsenthebung für einen bis zu dieser Beschlussfassung verstrichenen Zeitraum, nicht aber, dass nach Aufdeckung der für die Unterhaltspflicht erheblichen Tatsache d... mehr lesen...
Norm: AußStrG §18 A
Rechtssatz: Die Rechtskraft eines Unterhaltserhöhungsbeschlusses hindert dessen Abänderung in die Unterhaltsenthebung. Entscheidungstexte 3 Ob 535/92 Entscheidungstext OGH 08.04.1992 3 Ob 535/92 Veröff: SZ 65/54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0007156 Dokumen... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AgABGB §936 VIIcAußStrG §18 AZPO §411 Cc
Rechtssatz: Dem Begehren, die Unterhaltsverpflichtung im Hinblick auf eine (wesentliche) Änderung der Verhältnisse in anderer Weise festzusetzen, steht nicht die Rechtskraft der vorangegangenen Unterhaltsbemessung entgegen. Wurde über den (gesamten) Unterhaltsanspruch rechtskräftig erkannt, dann ist hingegen ein Antrag, die Unterhaltsbemessung trotz unverändert gebliebener Verhältnisse zu... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AgAußStrG §18 A
Rechtssatz: Die Rechtsmeinung, dass ein Erhöhungsantrag, soweit die Unterhaltsfestsetzung auf der Parteiendisposition beruht, nur dann zulässig sei, wenn in der letzten Unterhaltsfestsetzung der Durchschnittsbedarf des Unterhaltsberechtigten nicht annähernd erreicht wurde (LGZ Wien in EFSlg 35797, 40594, 30595, 50998 ua), ist mangels gesetzlicher Grundlage nicht zu billigen, zumal im Unterlassen der Geltendmachun... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AgZPO §411 AaAußStrG §18 A
Rechtssatz: Wurde in der vorangegangenen Entscheidung - wie es vor allem bei einer (Teilabweisung) Abweisung eines überhöhten Unterhaltsbegehrens zum Ausdruck gebracht wird - über den Unterhaltsanspruch abschließend (auf der Grundlage der festgestellten Verhältnisse) rechtskräftig erkannt, steht in diesem Fall einem höheren Unterhaltsbegehren - sofern nicht geänderte Verhältnisse behauptet werden - die... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AgZPO §405 HAußStrG §2 F2AußStrG §18 AAußStrG 2005 §43KartG 2005 §38
Rechtssatz: Trotz der Untersuchungsmaxime (§ 2 AußStrG) gilt auch im außerstreitigen Unterhaltsbemessungsverfahren der Dispositionsgrundsatz; ein Anspruch, den der Berechtigte gar nicht geltend gemacht hatte, kann aber - ungeachtet der Tatsache, dass ein früherer Antrag nicht als Teilantrag bezeichnet und eine Nachforderung nicht ausdrücklich vorbehalten wurde ... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AgZPO §411 AaZPO §411 CcAußStrG §18 A
Rechtssatz: Bei Geltendmachung eines Anspruchsteiles erfasst die Rechtskraft den Anspruch nur soweit, als über ihn entschieden wurde. Dabei macht es keinen Unterschied, ob im Antrag zum Ausdruck gebracht wurde, dass nur ein Anspruchsteil geltend gemacht werde und ob die Geltendmachung des Anspruchsrestes ausdrücklich vorbehalten wurde, ob sich die für die Unterhaltsbemessung maßgebenden tats... mehr lesen...
Norm: AußStrG §18 AZPO §411 HZPO §425
Rechtssatz: Ein - üblicherweise als Nebensatz - in einer Rechtsmittelentscheidung aufgenommener Ausspruch darüber, daß ein näher umschriebener Teil der angefochtenen Entscheidung "als nicht angefochten unberührt bleibt", bindet im anhängigen Verfahren bei aktenwidrig zu enger Annahme des Anfechtungsumfanges - als eine bloß beurkundete Feststellung - nicht. Die Rechtsmittelentscheidung bleibt wegen teilweise... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B1AußStrG §18 AAußStrG 2005 §42AußStrG 2005 §46 C1
Rechtssatz: Bei den Beschlüssen, die sich ohne Nachteil eines Dritten ändern lassen, handelt es sich um solche, die weder der formellen noch der materiellen Rechtskraft fähig sind. Entscheidungstexte 1 Ob 607/87 Entscheidungstext OGH 10.06.1987 1 Ob 607/87 Veröff: SZ 60/103 = ÖA 1988,48 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §18 AZPO §411 Aa
Rechtssatz: Keine Identität der Ansprüche und damit keine Rechtskraftwirkung liegt dann vor, wenn für einen späteren Zeitraum mit der Behauptung, die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldner sei höher als ursprünglich angenommen, ein höherer Betrag begehrt wird. Entscheidungstexte 1 Ob 546/87 Entscheidungstext OGH 27.04.1987 1 Ob 546/87 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2k2AußStrG §18 A
Rechtssatz: In der Annahme einer mit einer früheren Parteienerklärung im inhaltlichen Widerspruch stehenden Erklärung ( im Fall der Unabänderlichkeit der einmal abgegebenen Erklärung) liegt mangels spezieller, die Rechtsfolge androhender Verfahrensvorschrift und mangels Identität des Entscheidungsgegenstandes zwischen der Annahme der ersten und der Annahme der zweiten Parteienerklärung, kein Verfahrensfehle... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII1AußStrG §18 AGmbHG §15a
Rechtssatz: In der wertenden Beurteilung von Sachverhaltsänderungen (hier: Konkurseröffnung über das Gesellschaftsvermögen und Bestellung eines neuen Geschäftsführers durch die Gesellschafter selbst) als Wegfall der Notwendigkeit für die weitere Vertretung der Gesellschaft durch den gemäß § 15 a GmbHG gerichtlich bestellten Geschäftsführer ist keine offenbare Gesetzwidrigkeit zu erblicken, wenn kei... mehr lesen...
Norm: AußStrG §18 AFGG §8FGG §128GenRegV
Rechtssatz: Das Gericht kann einem einheitlich gestellten Antrag in einer Handelsregistersache nicht zu einem Teil entsprechen und ihn im übrigen ablehnen, sondern muß in solchen Fällen die gesamte Anmeldung zurückweisen. Selbst dieser Grundsatz, der auf Verfahren in Angelegenheiten des Genossenschaftsregisters nicht anzuwenden ist, rechtfertigt keinen Eingriff in die mangels Anfechtung eingetretene (Tei... mehr lesen...
Norm: AußStrG §18 AWEG §26 Abs2ZPO §411 Ca
Rechtssatz: Teilrechtskraft tritt in Ansehung jener Miteigentümer, die die rekursgerichtliche Entscheidung nicht angefochten haben, wegen des innigen, eine Entscheidung hinsichtlich aller Miteigentümer erfordernden Sachzusammenhanges und der dadurch entstehenden Möglichkeit, daß die künftige Entscheidung unmittelbar in die Rechte aller Miteigentümer eingreift, nicht ein. Entsc... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AhAußStrG §16 BII2K1AußStrG §18 AEO §10a AZPO §411 Aa
Rechtssatz: Wurde ein Antrag des unterhaltspflichtigen Vaters, seine in einem Bruchteil seiner Bezüge festgelegten Unterhaltsverpflichtung in einen Titel mit einem fixen Betrag umzuwandeln, rechtskräftig abgewiesen, verstößt eine spätere, auf einen neuen, keine wesentliche nachträgliche Tatbestandsänderung aufzeigenden Antrag zurückgehende Umwandlung gegen die auch über einen... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2bAußStrG §18 AAußStrG §220AußStrG §222
Rechtssatz: Die Annahme der Unzulässigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens nach rechtskräftiger Scheidung einer Ehe im Einvernehmen ist jedenfalls nicht offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte 1 Ob 681/82 Entscheidungstext OGH 03.11.1982 1 Ob 681/82 Veröff: NZ 1983,105 2 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §18 AAußStrG §216
Rechtssatz: Nach Enthebung als Vormund (Beistand) und Erteilung der Entlastung kann der neue Vormund (Beistand) vom enthobenen im Rechtsweg die Herausgabe eines Sparbuches begehren. Entscheidungstexte 4 Ob 580/81 Entscheidungstext OGH 17.11.1981 4 Ob 580/81 7 Ob 695/87 Entscheidungstext OGH 29.1... mehr lesen...
Mit Beschluß vom 9. November 1979 (ON 3) sprach das Erstgericht die Scheidung der Ehe der Antragsteller Dr. Helmut und Maria P gemäß § 55 a EheG aus. Die bei der Verkundung dieses Beschlusses anwesenden Eheleute erklärten nach Rechtsbelehrung, auf Rechtsmittel zu verzichten. Die Zustellung des Scheidungsbeschlusses an die Antragsteller unterblieb. Mit dem beim Erstgericht am 14. Jänner 1980 eingebrachten Schriftsatz erklärte der Mann, den Antrag auf Ehescheidung zurückzuziehen. Am sel... mehr lesen...
Norm: AußStrG §18 AAußStrG §224 Abs1ZPO §237 Abs2ZPO §411 CbZPO §425 Abs21.DVEheG §79 Abs2
Rechtssatz: Der Beschluss des Erstgerichts, mit dem es dir Zurkenntnisnahme der Zurückziehung des Scheidungsantrages und die Wirkungslosigkeit des Scheidungsbeschlusses ausspricht, stellt keineswegs eine bloß rechtsbelehrende Mitteilung ohne verfahrensgestaltende Wirkung dar. Unterbleibt die Anfechtung eines solchen Beschlusses, so wird er auch im Falle s... mehr lesen...