Norm
ABGB §90 Abs2Rechtssatz
Die selbständige gerichtliche Ahndung einer Verletzung der nicht vermögensrechtlichen Ehepflicht des gemeinsamen Wohnens und die Erlassung eines gerichtlichen Auftrages an den Gatten, ihn in die Hausgemeinschaft der ehelichen Wohnung wieder aufzunehmen, ist seit 1.1.1976 ausgeschlossen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0005119Dokumentnummer
JJR_19760921_OGH0002_0050OB00637_7600000_001