RS OGH 1980/10/1 1Ob687/80

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Veröffentlicht am 01.10.1980
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Norm

ABGB §585
ABGB §594
AußStrG §18 A
AußStrG §121
AußStrG §122

Rechtssatz

Die Rechtskraft der Zurückweisung einer Erbserklärung auf Grund einer von bestimmten, zum Teil zur Zeugenschaft nicht fähigen Personen bezeugten mündlichen letzten Willenserklärung steht der Annahme einer Erbserklärung auf Grund derselben, aber von zumindest einer weiteren nun namhaft gemachten, zur Zeugenschaft fähigen Person bezeugten letzten Willenserklärung nicht entgegen.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 687/80
    Entscheidungstext OGH 01.10.1980 1 Ob 687/80

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0007234

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

14.03.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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