Norm
ABGB §585Rechtssatz
Die Rechtskraft der Zurückweisung einer Erbserklärung auf Grund einer von bestimmten, zum Teil zur Zeugenschaft nicht fähigen Personen bezeugten mündlichen letzten Willenserklärung steht der Annahme einer Erbserklärung auf Grund derselben, aber von zumindest einer weiteren nun namhaft gemachten, zur Zeugenschaft fähigen Person bezeugten letzten Willenserklärung nicht entgegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0007234Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.03.2018