- 6 Ob 632/79
Entscheidungstext OGH 27.06.1979 6 Ob 632/79
- 4 Ob 523/81
Entscheidungstext OGH 15.09.1981 4 Ob 523/81
Vgl auch; nur: Der Grundsatz der Wahrung der Teilrechtskraft kommt nur dann nicht zur Geltung, wenn der unangefochten gebliebene Teil höchstens scheinbar formell, inhaltlich aber gar nicht selbständig in Rechtskraft erwachsen konnte, sondern in einem untrennbaren Sachzusammenhang mit der noch überprüfbaren Entscheidung steht. (T1)
Beisatz: Keine Teilrechtskraft des Beschlusses des Abhandlungsgerichtes über den Pflichtteilsausweis, wenn es im Rekursverfahren zwar nur um die Erhöhung des als Pflichtteil zugrundegelegten Betrages geht, sich aber herausstellt dass die Beschlussfassung überhaupt verfrüht war. (T2)
- 1 Ob 705/83
Entscheidungstext OGH 31.08.1983 1 Ob 705/83
Auch; nur T1; Beisatz: Hier: Aufteilungsverfahren. (T3)
- 2 Ob 644/86
nur T1; Beis wie T3
- 8 Ob 666/86
nur: Der Grundsatz der Wahrung der Teilrechtskraft kommt nur dann nicht zur Geltung, wenn der unangefochten gebliebene Teil höchstens scheinbar formell, inhaltlich aber gar nicht selbständig in Rechtskraft erwachsen konnte, sondern in einem untrennbaren Sachzusammenhang mit der noch überprüfbaren Entscheidung steht. Davon kann nicht gesprochen werden, wenn wenigstens eine quantitative Scheidung des unangefochten gebliebenen und des angefochtenen Teiles der Entscheidung möglich ist. (T4)
- 8 Ob 504/87
Veröff: JBl 1989,796
- 4 Ob 514/91
nur T1; Beisatz: Hier: Benützungsregelung. (T5)
- 6 Ob 630/93
nur T4
- 4 Ob 501/95
Auch; nur T1 Veröff: SZ 68/8
- 1 Ob 641/94
Auch; nur T1
- 6 Ob 89/97z
- 8 Ob 255/98b
nur T1; Beisatz: Untrennbarer Sachzusammenhang zwischen Unterlassungsbegehren und dem auf Vorkehrungen gerichteten Teil des Begehrens. (T6)
- 1 Ob 204/03m
nur T4; Veröff: SZ 2004/117
- 3 Ob 129/05z
nur T1; Beisatz: Wenn der Beschluss der 2. Instanz auf Zulassung des Beitritts eines Dritten als weitere klagende Partei abgeändert wird, entbehrt der zugleich gefasste zweitinstanzliche Beschluss auf Aufhebung des Urteils wegen (Teilnichtigkeit) Nichtigkeit des erstinstanzlichen Verfahrens seiner Grundlage und ist daher zu beseitigen. (T7)
- 3 Ob 254/09p
Vgl
- 4 Ob 59/13z
Entscheidungstext OGH 22.10.2013 4 Ob 59/13z
Vgl auch; Beisatz: Hier: Die Stattgebung des Eventualbegehrens (Löschungsanspruch) steht daher nicht der Anfechtung der Abweisung des Hauptbegehrens (Übertragungsanspruch) entgegen. (T8)
- 4 Ob 188/13w
Entscheidungstext OGH 19.11.2013 4 Ob 188/13w
nur T4
- 5 Ob 113/14z
Entscheidungstext OGH 25.07.2014 5 Ob 113/14z
nur T1
- 5 Ob 139/14y
Entscheidungstext OGH 04.09.2014 5 Ob 139/14y
Vgl auch
- 5 Ob 205/15f
Entscheidungstext OGH 30.10.2015 5 Ob 205/15f
Vgl auch; nur T1
- 2 Ob 183/15y
Entscheidungstext OGH 29.09.2016 2 Ob 183/15y
Auch; nur T1; Beisatz: Hier: Kein untrennbarer Sachzusammenhang zwischen Einantwortung und Bestimmung von Sachverständigen? und Gerichtskommissärsgebühren samt Auftrag zur Direktzahlung. (T9)
Veröff: SZ 2016/103
- 10 ObS 76/16y
Entscheidungstext OGH 18.05.2017 10 ObS 76/16y
Vgl auch; Beisatz: Hier: Teilrechtskraft eines ausdrücklich unangefochtenen Zuspruchs von Wochengeld dem Grunde nach. (T10)
- 5 Ob 117/17t
Auch; nur T1
- 2 Ob 52/17m
nur T4; Beisatz: Festsetzung des Übernahmswerts nach dem TirHöfeG. (T11)
- 2 Ob 81/19d
Entscheidungstext OGH 28.05.2019 2 Ob 81/19d
Auch; nur T1; Beisatz: Umbestellung eines Verlassenschaftskurators. (T12)
- 2 Ob 188/21t
nur T4