Norm
AußStrG §18 ARechtssatz
Die Rechtskraft einer auf die Annahme des Einverständnisses der Beteiligten gestützten Entscheidung steht der neuerlichen Aufrollung der damit geregelten Frage nicht entgegen, wenn das Einverständnis nur für die Dauer bestimmter Verhältnisse erklärt wurde, diese sich aber geändert haben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0007274Dokumentnummer
JJR_19701202_OGH0002_0050OB00269_7000000_001