Norm: AußStrG §9 B1AußStrG §18ProkG §1 Abs3
Rechtssatz: Der Finanzprokuratur steht gegen den Beschluß, mit dem die Abnahme eines Kindes durch den Vollstrecker in einem Gebäude einer öffentlichen Schule verfügt wird, dann, wenn die Schulbehörde eine solche Abnahme zuläßt, schon aus diesem Grunde kein Rekursrecht zu, weil der "Eingriff in die Schulhoheit" schon wegen dieser Zustimmung kein unzulässiger ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §18 AAußStrG 2005 §73 Abs1 Z6ZPO §529 Abs1 AZPO §530 Abs1 A
Rechtssatz: Die Vorschriften über die Nichtigkeits- und Wiederaufnahmsklage können im Außerstreitverfahren nicht analog angewendet werden. Entscheidungstexte 5 Ob 200/61 Entscheidungstext OGH 05.07.1961 5 Ob 200/61 Veröff: NZ 1962,62 4 Ob 567/64 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §1 AAußStrG §18 AAußStrG 2005 §41ZPO §419ZPO §423ZPO §430
Rechtssatz: Die Bestimmungen der §§ 419, 423, 430 ZPO sind auch im Außerstreitverfahren heranzuziehen. Vgl JBl 1937,457 Entscheidungstexte 5 Ob 117/61 Entscheidungstext OGH 26.04.1961 5 Ob 117/61 Veröff: JBl 1961,633 6 Ob 225/61 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: AußStrG §18 AAußStrG 2005 §43ZPO §411 Cb
Rechtssatz: Verfügungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit kommt grundsätzlich materielle Rechtskraft zu. Entscheidungstexte 3 Ob 30/56 Entscheidungstext OGH 25.01.1956 3 Ob 30/56 3 Ob 584/54 Entscheidungstext OGH 29.09.1954 3 Ob 584/54 Beisatz: Zum Beispiel der abweislichen Entscheidung de... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2k1AußStrG §18 A
Rechtssatz: Es liegt Nichtigkeit vor, wenn der Erstrichter von einem rechtskräftigen Beschluß wieder abgeht, weiler glaubt, daß der ursprünglich gefasste Beschluß rechtlich verfehlt war, und sich die Verhältnisse nicht geändert haben. Entscheidungstexte 1 Ob 513/55 Entscheidungstext OGH 17.08.1955 1 Ob 513/55 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §18 A
Rechtssatz: Änderungen der Sachlage seit der letzten gerichtlichen Entscheidung. Entscheidungstexte 1 Ob 230/55 Entscheidungstext OGH 13.04.1955 1 Ob 230/55 Auch European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0007223 Dokumentnummer JJR_19550413_OGH0002_0010OB00230_550000... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2k1AußStrG §16 BII3cAußStrG §18 AZPO §411 EZPO §411 G
Rechtssatz: Wenn ein gegen zwei Personen ergehender außerstreitiger Beschluß auf Unterhaltsfestsetzung nur von einer der beiden angefochten wird, kann das Rekursgericht nicht bezüglich beider Unterhaltsverpflichteter die Beschlüsse wegen Nichtigkeit (Unzulässigkeit des Außerstreitverfahrens) auheben. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AdABGB §140 AhABGB §142 FAußStrG §18 AAußStrG 2005 §43
Rechtssatz: Eine neue Entscheidung im Sinne des § 142 ABGB wird auch dann als zulässig anzusehen sein, wenn bloß neue Umstände hervorgekommen sind, die eine andere Sachlage ergeben, als jene, die den früheren Entscheidungen zugrunde lagen. Entscheidungstexte 1 Ob 544/53 Entscheidungstext OGH 09.12.1953 1 Ob 544/53 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §18 A
Rechtssatz: Zur Frage der Rechtskraftwirkung des genehmigenden Handelsregisterbeschlusses. Entscheidungstexte 3 Ob 495/53 Entscheidungstext OGH 15.10.1953 3 Ob 495/53 Veröff: SZ 26/235 = NZ 1954,30 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0007262 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: ABGB §142AußStrG §18 A
Rechtssatz: Das Pflegschaftsgericht kann auf die seit der Beschlußfassung über die Regelung des Besuchsrechtes geänderten Verhältnisse anläßlich des Antrages auf Vollstreckung dieser Entscheidung (zur Unterbindung möglicher gesundheitlicher Schäden des Kindes) Bedacht nehmen. Entscheidungstexte 2 Ob 88/53 Entscheidungstext OGH 30.01.1953 2 Ob 88/53 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §18 B
Rechtssatz: Eine Nachprüfung von rechtkräftigen Verfügungen des Außerstreitverfahrens durch andere Gerichte im streitigen Verfahren ist nur in den Fällen zulässig, in denen entweder Rechte Dritter (bei der Verhandlung ohne ihr Verschulden nicht eingeschrittener Interessenten) unmittelbar berührt werden oder in denen das Gesetz den am Verfahren Beteiligten ein eigenes Klagerecht gewährt. Entscheidungstexte... mehr lesen...
Norm: AußStrG §18 BAußStrG §97 A1
Rechtssatz: In der Verlassenschaft gehören jene Sachen, die sich zur Zeit des Todes des Erblassers in seinem Besitz befunden haben oder, wenn sie sich in den Händen eines Dritten befanden, unbestritten dem Erblasser gehörten. Eigentumsansprüche eines Außenstehenden sind im Wege einer Klage gegen die Verlassenschaft geltend zu machen. Entscheidungstexte 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIIlcAußStrG §18 A
Rechtssatz: RG 22.7.1942, VIII 35 Es gibt im Außerstreitverfahren in der Regel keine Nichtigkeitsklage. Dafür hält aber die (geringere) Rechtskraftwirkung der meisten außerstreitigen "Verfügungen" die Geltendmachung verfahrensrechtlicher Nichtigkeit auch nach Abschluß des Verfahrens nicht auf. Veröff: DREvBl 1942/275 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:RG00... mehr lesen...
Norm: AußStrG §12 Abs1AußStrG §18 AAußStrG §120AußStrG §174 C2
Rechtssatz: Auch nach Versäumung der zur Erbserklärung gesetzten Frist können die Erben noch bis zur Beendigung der Verlassenschaftsabhandlung die Erbserklärung abgeben. Die Verlassenschaftsabhandlung ist erst mit Rechtskraft der Einantwortung beendet. Entscheidungstexte 2 Ob 296/31 Entscheidungstext OGH 01.04.1931 2 Ob... mehr lesen...
Norm: ABGB §1116aAußStrG §18 B
Rechtssatz: Der Vermieter ist nicht berechtigt, die Erbeneigenschaft desjenigen anzufechten, dem der Nachlaß des Mieters eines Geschäftsraumes rechtskräftig eingeantwortet wurde. Entscheidungstexte 2 Ob 495/30 Entscheidungstext OGH 28.05.1930 2 Ob 495/30 SZ 12/136 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §238 ffAußStrG §18 BAußStrG §203 ffJN §1
Rechtssatz: Dem Kuranden steht gegen den Kurator kein Klagerecht auf Rechnungslegung zu. Entscheidungstexte 1 Ob 682/29 Entscheidungstext OGH 23.07.1929 1 Ob 682/29 SZ 11/184 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1929:RS0007284 Dokumentnummer ... mehr lesen...