RS OGH 1979/1/23 5Ob742/78

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.01.1979
beobachten
merken

Norm

AußStrG §16 BII2a
AußStrG §16 BIII2b
Haager Minderjährigenschutzabk Art4

Rechtssatz

Eine unrichtige Lösung der Frage, ob es das Wohl des Kindes erfordert, die aus den familienrechtlichen Beziehungen zwischen Eltern und minderjährigen Kindern erfließenden rein persönlichen Rechte und Pflichten allein der Mutter zuzuteilen, kann eine Nullität im Sinne des § 16 Abs 1 AußStrG zur Folge haben, wenn dies nicht nur eine Frage der materiellrechtlichen Beurteilung der Sache, sondern zugleich eine Frage der internationalen Zuständigkeit der österreichischen Gerichte ist.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 742/78
    Entscheidungstext OGH 23.01.1979 5 Ob 742/78
    Veröff: EFSlg 35063

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0099161

Dokumentnummer

JJR_19790123_OGH0002_0050OB00742_7800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten