RS OGH 1978/12/1 5Ob26/78

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.12.1978
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Norm

AußStrG §16 BII2l
LiegTeilG §15 ff
ZPO §477 Abs1 Z9 A1
ZPO §477 Abs1 Z9 D9

Rechtssatz

Die Verbücherungsanordnung im Verfahren nach §§ 15 ff LiegTeilG ist mangels Bestimmtheit nichtig (§477 Abs 1 Z 9 Fall 1 ZPO), wenn Angaben fehlen, welche Grundstücksteilflächen ab- und zugeschrieben werden und welche Grundstücke davon betroffen sein sollen; die Verweisung auf die Vermessungsurkunden wäre nur dann ausreichend, wenn diese Urkunden zu Bestandteilen der Entscheidung erklärt und dem Rechtsmittelwerber zugestellt worden wären.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 26/78
    Entscheidungstext OGH 01.12.1978 5 Ob 26/78

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0007495

Dokumentnummer

JJR_19781201_OGH0002_0050OB00026_7800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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