Norm
ABGB §833 D2Rechtssatz
Wird die Abänderung einer bestehenden aber unvollständigen Benützungsvereinbarung im Außerstreitverfahren begehrt, so wird mit der Bekämpfung der die Zurückweisung bestätigenden Entscheidung eine Nichtigkeit gemäß § 16 Abs 1 AußStrG geltend gemacht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0007414Dokumentnummer
JJR_19790116_OGH0002_0050OB00770_7800000_001