Norm
AußStrG §16 BIII2eRechtssatz
Was als steuerpflichtiger Erwerb von Gesellschaftsrechten an einer inländischen Kapitalgesellschaft durch den ersten Erwerber im Sinne des § 2 Z 1 KapitalverkehrssteuerG anzusehen ist, ist im Gesetz nicht näher geregelt. Die Ansicht, daß darunter auch der Erwerb von Kommanditanteilen an einer Kommanditgesellschaft eine Kapitalgesellschaft gehört, zu verstehen sei, ist nicht offenbar gesetzwidrig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0087371Dokumentnummer
JJR_19790314_OGH0002_0060OB00003_7900000_001