Norm
ABGB §754Rechtssatz
Die Ansicht, daß einem unehelichen Kind kein Pflichtteilanspruch zusteht, wenn ein Adoptivkind vorhanden ist, auch wenn dieses nur hinsichtlich eines Teiles des Nachlasses zum Erben eingesetzt ist, ist nicht offenbar gesetzwidrig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0085856Dokumentnummer
JJR_19781107_OGH0002_0050OB00685_7800000_001