- 7 Ob 669/78
Entscheidungstext OGH 21.09.1978 7 Ob 669/78
- 1 Ob 624/79
Entscheidungstext OGH 13.06.1979 1 Ob 624/79
Auch; nur: Der Grundsatz des Parteiengehörs fordert nur, dass der Partei ein Weg eröffnet werde, auf dem sie ihre Argumente für ihren Standpunkt sowie überhaupt alles vorbringen kann, was der Abwehr eines gegen sie erhobenen Anspruches dienlich sei. (T1)
- 1 Ob 542/82
Entscheidungstext OGH 16.06.1982 1 Ob 542/82
Vgl; nur T1; RZ 1983/62,273
- 8 Ob 567/83
Entscheidungstext OGH 21.12.1983 8 Ob 567/83
Auch
- 7 Ob 581/85
- 6 Ob 648/85
nur T1
- 7 Ob 631/85
- 8 Ob 648/85
Auch; Beisatz: Keine Nichtigkeit nach
§ 477 Abs 1 Z 4 ZPO bei Nichtbeiziehung eines Dolmetschers für einen Verfahrensbeteiligten. (T2)
Veröff: EvBl 1987/34 S 148
- 7 Ob 652/86
nur T1
- 2 Ob 525/87
- 8 Ob 599/87
- 7 Ob 684/87
nur T1
- 7 Ob 697/87
Auch
- 6 Ob 696/86
Vgl auch; Beisatz: Kein Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs, wenn das Rechtsmittelgericht zur Stützung der vom Erstgericht herangezogenen Tatsachengrundlagen weitere Erkenntnisquellen berücksichtigt hat. (T3)
- 8 Ob 566/88
Auch
- 8 Ob 600/88
- 4 Ob 589/88
Auch; Veröff: ÖA 1990,75
- 4 Ob 525/89
Veröff: AnwZ 1990,158 (Grell)
- 4 Ob 523/89
- 7 Ob 601/89
- 8 Ob 637/89
- 7 Ob 660/89
- 7 Ob 592/89
Auch
- 7 Ob 573/90
- 4 Ob 1537/92
Entscheidungstext OGH 28.04.1992 4 Ob 1537/92
Auch
- 2 Ob 291/00h
Auch
- 8 Ob 122/02b
Auch; Beisatz: Im Außerstreitverfahren reicht es im Allgemeinen aus, wenn Gelegenheit bestand, den eigenen Standpunkt im Rekurs an die zweite Instanz zu vertreten. (T4)
- 6 Ob 135/03a
Auch
- 16 Ok 10/04
Auch; Beis wie T4
- 9 Ob 30/05k
Vgl; Beis wie T4
- 4 Ob 147/06f
Auch; Beis wie T4
- 7 Ob 182/07a
Auch; Beis wie T4
- 4 Ob 19/08k
- 2 Ob 77/08z
Vgl; Beisatz: Hier: Möglichkeit zur Äußerung zu einem im Rekursverfahren gemäß
§ 17 Abs 2 HeimAufG eingeholten Ergänzungsgutachten. (T5)
- 8 Ob 159/08b
Beisatz: Der Umstand, dass die Vernehmung einzelner Zeugen außerhalb der durchgeführten mündlichen Verhandlung erfolgte, vermag eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ebensowenig zu begründen, wie der Umstand, dass im erstinstanzlichen Verfahren keine der ZPO entsprechende Erörterung von Urkunden stattgefunden hat, zu denen eine möglicherweise entscheidungsrelevante Stellungnahme hätte abgegeben werden können. (T6)
- 10 Ob 56/08w
Vgl
- 4 Ob 2/09m
- 5 Ob 80/09i
- 6 Ob 79/10a
nur: Der Grundsatz des Parteiengehörs fordert nur, dass der Partei ein Weg eröffnet werde, auf dem sie ihre Argumente für ihren Standpunkt vorbringen kann. (T7)
Beis wie T4
- 1 Ob 111/10w
- 2 Ob 142/10m
Vgl; nur T7; Beisatz: Rechtliches Gehör kann auch schriftlich gewährt werden. (T8)
- 7 Ob 38/11f
Auch
- 9 Ob 20/11y
Beis wie T4; Beis wie T8
- 1 Ob 8/11z
- 7 Ob 91/11z
Beis wie T4
- 8 ObA 65/11h
Entscheidungstext OGH 29.09.2011 8 ObA 65/11h
- 3 Ob 20/12f
Entscheidungstext OGH 14.03.2012 3 Ob 20/12f
- 2 Ob 64/12v
Entscheidungstext OGH 13.06.2012 2 Ob 64/12v
nur T1
- 10 Ob 26/12i
Entscheidungstext OGH 24.07.2012 10 Ob 26/12i
Auch; Beis wie T4; Veröff: SZ 2012/72
- 7 Ob 139/12k
Entscheidungstext OGH 26.09.2012 7 Ob 139/12k
nur: Der Grundsatz des Parteiengehörs im Außerstreitverfahren erfordert nur, dass der Partei ein Weg eröffnet wird, auf dem sie ihre Argumente für ihren Standpunkt sowie überhaupt alles vorbringen kann, was der Abwehr eines gegen sie erhobenen Anspruchs dienlich ist. (T9)
Beisatz: Das rechtliche Gehör im außerstreitigen Verfahren ist auch gewahrt, wenn die Parteien sich nur schriftlich äußern konnten oder geäußert haben oder ihr Vorbringen im Rekurs darlegen konnten. (T10)
- 7 Ob 3/13m
Entscheidungstext OGH 23.01.2013 7 Ob 3/13m
Auch Beis wie T4
- 8 Ob 22/13p
Entscheidungstext OGH 05.04.2013 8 Ob 22/13p
- 2 Ob 150/13t
Entscheidungstext OGH 29.08.2013 2 Ob 150/13t
nur T7
- 2 Ob 174/13x
Entscheidungstext OGH 19.09.2013 2 Ob 174/13x
Vgl auch; Beisatz: Aber keine Verletzung des rechtlichen Gehörs mangels Einvernahme beantragter Zeugen. (T11)
- 7 Ob 129/13s
Entscheidungstext OGH 04.09.2013 7 Ob 129/13s
Auch Beis wie T10
Beisatz: Das rechtliche Gehör einer Partei ist auch dann gegeben, wenn sie sich nur schriftlich äußern konnte oder geäußert hat. (T12)
- 10 ObS 164/13k
Entscheidungstext OGH 19.11.2013 10 ObS 164/13k
Auch; Beis wie T11
- 6 Ob 5/14z
Entscheidungstext OGH 15.05.2014 6 Ob 5/14z
Auch; Beis wie T4; Beis wie T10
- 5 Ob 68/14g
Entscheidungstext OGH 20.05.2014 5 Ob 68/14g
Auch; Beis wie T4
- 10 Ob 61/14i
Entscheidungstext OGH 21.10.2014 10 Ob 61/14i
Beis wie T4; Beis wie T10; Beisatz: Hier: Vorläufige Modifikation eines Kontaktrechts nach § 107 Abs 2 AußStrG. (T13)
- 2 Ob 100/14s
Entscheidungstext OGH 23.10.2014 2 Ob 100/14s
Vgl; Beisatz: Der Nichtigkeitsgrund des
§ 477 Abs 1 Z 4 ZPO kann auch dann gegeben sein, wenn einer Partei die Möglichkeit, vor Gericht zu verhandeln nur bei einer von mehreren Tagsatzungen entzogen wurde. (T14)
Beisatz: Wird der Stoff dieser Verhandlung in einer weiteren Verhandlung, an der die zuvor ausgeschlossene Partei nun teilnimmt, neuerlich erörtert und verhandelt, liegt eine Nichtigkeit nach Z 4 nicht vor, kann doch der Nichtigkeitsgrund schon unbeachtlich werden, wenn die Partei doch noch die Möglichkeit hatte, ihren Prozessstandpunkt in der Tatsacheninstanz mündlich vorzutragen. (T15)
- 5 Ob 225/14w
Entscheidungstext OGH 24.03.2015 5 Ob 225/14w
- 8 Ob 16/15h
Entscheidungstext OGH 26.02.2015 8 Ob 16/15h
Auch; nur T1; Beis wie T2; Beisatz: Wenn für die Vernehmung einer anwaltlich vertretenen Verfahrenspartei kein Dolmetscher beigezogen wird, kann dies unter Umständen einen Verfahrensmangel, aber keine Nichtigkeit nach
§ 477 Abs 1 Z 4 ZPO begründen. (T16)
- 9 Ob 21/15a
Entscheidungstext OGH 27.08.2015 9 Ob 21/15a
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