RS Vwgh 2002/2/27 2001/05/0962

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.02.2002
beobachten
merken

Index

41/02 Melderecht

Norm

MeldeG 1991 §1 Abs7;
MeldeG 1991 §17 Abs1;
MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;

Rechtssatz

Durch das im Heimatwohnort bestehende Eigenheim und die damit verbundene Erhaltung des Hauses besteht neben der festgestellten gesellschaftlichen Beziehung auf Grund der Kapitalbindung eine massive wirtschaftliche Beziehung des Betroffenen zum Heimatwohnort (Hinweis E 29.1.2002, 2001/05/0982).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001050962.X01

Im RIS seit

27.05.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten