Der Beschwerdeführer stellte am 9. Juli 1999 beim Heeresgebührenamt einen Antrag auf Wohnkostenbeihilfe für eine näher bezeichnete Wohnung in Graz. Nach seinen Angaben auf dem von ihm ausgefüllten Fragebogen zum Antrag auf Wohnkostenbeihilfe war der Beschwerdeführer seit 1. Mai 1999 Hauptmieter der angegebenen Wohnung. Laut dem in Kopie vorgelegten Mietvertrag, der am 20. April 1999 vergebührt wurde, sollte das Mietverhältnis am 1. Mai 1999 beginnen. Auf der letzten Seite des Mietvert... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren43/02 Leistungsrecht
Norm: AVG §46;HGG 1992 §33 Abs1 Z2;HGG 1992 §33 Abs1;
Rechtssatz: Zum Nachweis im Sinne des § 33 Abs. 1 HGG 1992 ist im Hinblick auf den sich aus § 46 AVG ergebenden Grundsatz der Unbeschränktheit der Beweismittel alles geeignet, was zur Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes geeignet und nach Lage des einzelnen Falles zweckdienlich ist. Nur wenn die Behörd... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 21. August 2000 wies der Landeshauptmann von Wien den am 29. Mai 2000 eingebrachten Antrag des Beschwerdeführers auf Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe gemäß § 34 des Zivildienstgesetzes (ZDG) in Verbindung mit § 33 Abs. 1 und § 36 des Heeresgebührengesetzes 1992 (HGG 1992) ab. In der Begründung: führte der Landeshauptmann von Wien aus, der Beschwerdeführer habe in der Berufung vorgebracht: Es bestehe eine schriftliche Vereinbarung, die e... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)43/02 Leistungsrecht44 Zivildienst
Norm: B-VG Art7 Abs1;HGG 1992 §33 Abs1 idF 1996/201;HGG 1992 §33 Abs2;ZDG 1986 §34 Abs1;
Rechtssatz: Es kann im vorliegenden Fall dahingestellt bleiben, ob der Beschwerdeführer mit seiner Lebensgefährtin nur diejenige schriftliche Vereinbarung abgeschlossen hat, in der als Gegenstand der Vereinbarung die Aufteilung der für die Benützung... mehr lesen...
Index: 43/02 Leistungsrecht44 Zivildienst
Norm: HGG 1992 §33 Abs1 idF 1996/201;ZDG 1986 §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/11/0101 E 19. Mai 1998 RS 1 Stammrechtssatz Unter einer "eigenen" Wohnung iSd § 33 Abs 1 HGG 1992 idF 1996/201 können nur solche Räumlichkeiten angesehen werden, die der WehrPfl aufgrund eines ihm zustehenden (dinglichen oder schuldrechtlichen) Rechtes benützen kann. Steht dieses Re... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ergibt sich Folgendes: Der Beschwerdeführer hat am 3. April 2000 den Grundwehrdienst angetreten. Der Einberufungsbefehl war ihm am 5. November 1999 zugestellt worden. Am 25. Februar 2000 stellte er den Antrag auf Zuerkennung der Wohnkostenbeihilfe für eine näher bezeichnete Wohnung im 3. Wiener Gemeindebezirk, deren Hauptmieter er seit 1. Jänner 2000 sei. Zu diesem Hauptmietverhältnis kam es da... mehr lesen...
Index: 43/02 Leistungsrecht
Norm: HGG 1992 §33 Abs1 idF 1996/201;
Rechtssatz: Informative Gespräche oder ein unverbindliches, nicht konkretisiertes In-Aussicht-Stellen späteren Vertragsabschlusses ohne Bindung wenigstens eines Teiles mangels jeglicher Rechtswirkungen stellen keine Einleitung des Erwerbes einer bestimmten Wohnung dar (Hinweis E 19.3.1997, 96/11/0148). Unter Zugrundelegung dieser Grundsätze kann im ... mehr lesen...
Nach der Aktenlage wurde dem Beschwerdeführer am 18. März 1998 ein Einberufungsbefehl zugestellt. Mit am 27. April 1998 zur Post gegebenem Schreiben stellte der Beschwerdeführer einen Antrag auf Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe. In weiterer Folge legte er ua. einen Meldezettel über eine Anmeldung am 13. November 1997 an einer Adresse in Leoben sowie einen auf diese Adresse lautenden Mietvertrag ohne Datumsangabe vor, demzufolge eine näher umschriebene Wohnung ab 1. November 1997 für... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer leistete ab 5. Oktober 1998 den ordentlichen Zivildienst. Mit Antrag vom 14. Oktober 1998 begehrte er die Zuerkennung von Familienunterhalt für seinen am 10. Oktober 1997 geborenen, ihm gegenüber unterhaltsberechtigten und zu seinem Haushalt gehörenden Sohn P.K. Mit Bescheid der Erstbehörde (des Magistrats der Stadt Wien) vom 27. Oktober 1998 wurde dem Beschwerdeführer ab 5. Oktober 1998 für die Dauer des Grundzivildienstes gemäß § 34 Abs. 1 Zivildienstg... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte am 9. September 1997 einen Antrag auf Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe nach dem Heeresgebührengesetz 1992 (HGG 1992) für eine von ihm näher angegebene Wohnung im 9. Wiener Gemeindebezirk. Im Fragebogen zum Antrag auf Wohnkostenbeihilfe gab er an, diese Wohnung auf Grund eines Untermietvertrages mit seiner Mutter, die ihrerseits Hauptmieterin der Wohnung sei, alleine zu benützen und für die Mietkosten einschließlich sonstiger Wohnungskosten aufzukommen. I... mehr lesen...
Index: 43/02 Leistungsrecht
Norm: HGG 1992 §33 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/11/10 98/11/0185 3 Stammrechtssatz In § 33 Abs1 HGG 1992 ist keine Rede davon , dass die Vereinbarung, auf Grund derer die Benützung der Wohnung durch den Wehrpflichtigen erfolgt, "nach außen" - also offenbar über die Vertragsparteien hinaus - in Erscheinung getreten sein müsse. ... mehr lesen...
Index: 43/02 Leistungsrecht
Norm: HGG 1992 §32 Abs1 Z2;HGG 1992 §33 Abs1 idF 1996/201;
Rechtssatz: Die Frage, wer Wohnungsinhaber und damit nach außen zur Zahlung der Kosten für die Beibehaltung der eigenen Wohnung verpflichtet ist, ist für den Anspruch auf Wohnkostenbeihilfe gemäß § 33 HGG 1992 maßgebend (Hinweis E 19.5.1998, 98/11/0101), nicht aber für die Frage der Haushaltszugehörigkeit von Kindern gemäß § 32 ... mehr lesen...
Index: 43/02 Leistungsrecht
Norm: HGG 1992 §33 Abs1 idF 1996/201; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/08/25 98/11/0075 1 Stammrechtssatz Daß nur ein vergebührter Mietvertrag einen Nachweis über ein Bestandsverhältnis und daraus erwachsende Kosten darstellen könne, findet in den Bestimmungen des HGG 1992 idF 1996/201 keine Deckung. European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren43/02 Leistungsrecht
Norm: AVG §45 Abs2;HGG 1992 §33 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Beweisregel oder eine Beweismittelbeschränkung ist aus § 33 Abs 1 HGG 1992 nicht ableitbar, und zwar auch dann, wenn Verträge zwischen nahen Angehörigen zu beurteilen sind (Hinweis E 24.3.1999, 98/11/0131). Schlagworte Rechtsgrundsätze Allgeme... mehr lesen...
Index: 43/02 Leistungsrecht
Norm: HGG 1992 §33 Abs1 idF 1996/201;
Rechtssatz: Ist der WehrPfl auf Grund eines von ihm abgeschlossenen Mietvertrages zur Mietzinszahlung für eine von ihm bewohnte eigene Wohnung verpflichtet, so entstehen ihm durch Wohnkostenbeihilfe abgeltbare Kosten iSd § 33 Abs 1 HGG 1992 auch dann, wenn diese Mietzinszahlungen für einen bestimmten Zeitraum von seiner Mutter getragen wurden. ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 34 Zivildienstgesetz 1986 - ZDG in Verbindung mit dem V. Hauptstück des Heeresgebührengesetzes 1992 - HGG 1992 Wohnkostenbeihilfe für eine näher bezeichnete Wohnung im 7. Wiener Gemeindebezirk für die Zeit vom Antritt des Zivildienstes (2. Juni 1998) bis zur Abmeldung aus dieser Wohnung (5. August 1998) zuerkannt. Der Antrag auf Wohnkostenbeihilfe für eine näher bezeichnete Wohnung im 9. Wiene... mehr lesen...
Index: 43/02 Leistungsrecht44 Zivildienst
Norm: HGG 1992 §33 Abs1;ZDG 1986 §34 Abs1;ZDG 1986 §34 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1999110089.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers - der am 28. Oktober 1998 seinen Grundwehrdienst angetreten hat - vom 26. August 1998 auf Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für eine der Anschrift nach bestimmte Wohnung gemäß § 33 des Heeresgebührengesetzes 1992 (HGG) abgewiesen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften u... mehr lesen...
Index: 43/02 Leistungsrecht
Norm: HGG 1992 §33 Abs1;HGG 1992 §33 Abs2;
Rechtssatz: Der Umstand, dass der WehrPfl die von ihm gemietete Wohnung gemeinsam mit seiner Freundin in einer Lebensgemeinschaft bewohnt, führt nicht zum Ausschluss der Möglichkeit, Wohnkostenbeihilfe zuzuerkennen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999110068.X01 Im RIS se... mehr lesen...
Index: 43/02 Leistungsrecht
Norm: HGG 1992 §33 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/11/10 98/11/0185 3
(hier: Die Zahlung des Mietzinses muss daher nicht durch eine
Kontobewegung dokumentiert sein) Stammrechtssatz In § 33 Abs1 HGG 1992 ist keine Rede davon , dass die Vereinbarung, auf Grund derer die Benützung der Wohnung durch den Wehrpflichtigen erfolgt, "nach außen" - also offenbar über die Vertra... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 4. Februar 1998 auf Zuerkennung einer Wohnkostenbeihilfe für eine von ihm gemietete, näher bezeichnete Wohnung abgewiesen. Laut Begründung: hat der Beschwerdeführer am 30. März 1998 den Grundwehrdienst angetreten. Der Einberufungsbefehl sei ihm am 13. Jänner 1998 rechtswirksam zugestellt worden. Aus dem vorgelegten Mietvertrag vom 30. Dezember 1997, dem Finanzamt am 27. Jänner 1998 zur ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ergibt sich Folgendes: Dem Beschwerdeführer wurde der Einberufungsbefehl zum Antritt des Grundwehrdienstes ab 4. Jänner 1999 am 28. August 1998 zugestellt. Anfang September 1998 bewarb sich der Beschwerdeführer bei einer Immobilienverwaltung um die Miete einer Wohnung in Graz, S.-Gasse. Mit Vertrag vom 15. Oktober 1998 mietete der Beschwerdeführer diese Wohnung mit sofortiger Wirkung. ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des vom 6. Juli 1998 an seinen Grundwehrdienst ableistenden Beschwerdeführers vom 2. April 1998 auf Zuerkennung einer Wohnkostenbeihilfe gemäß § 33 des Heeresgebührengesetzes 1992 abgewiesen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides g... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein43/02 Leistungsrecht
Norm: HGG 1992 §33 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/11/10 98/11/0185 3 Stammrechtssatz In § 33 Abs1 HGG 1992 ist keine Rede davon , dass die Vereinbarung, auf Grund derer die Benützung der Wohnung durch den Wehrpflichtigen erfolgt, "nach außen" - also offenbar über die Vertragsparteien hinaus - in Erscheinung getreten sein müsse. ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)43/02 Leistungsrecht
Norm: ABGB §1092;ABGB §883;HGG 1992 §33 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/05/19 97/11/0081 1 Stammrechtssatz Zwar kann ein Bestandverhältnis auch mündlich abgeschlossen werden, doch müssen für dessen behauptetes Vorliegen Nachweise erbracht werden (zB Zahlungsbelege, aus denen sich ergibt, daß die Zahlungen vom WehrPfl als... mehr lesen...
Index: 43/02 Leistungsrecht
Norm: HGG 1992 §33 Abs1;
Rechtssatz: Benützt der WehrPfl auf Grund einer mündlichen Vereinbarung mit seiner Mutter eine in deren Eigentum stehende Eigentumswohnung und trägt er hiefür die laufenden Kosten (Betriebskosten sowie Grundgebühren für Strom und Telefon), ohne dass eine dritte Person, die ein Benützungsrecht besitzt, dazwischentreten würde (einen solchen, also anders gelagerten... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)43/02 Leistungsrecht
Norm: ABGB §1092;ABGB §883;HGG 1992 §33 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/05/19 97/11/0081 1
(nur erster Halbsatz). Stammrechtssatz Zwar kann ein Bestandverhältnis auch mündlich abgeschlossen werden, doch müssen für dessen behauptetes Vorliegen Nachweise erbracht werden (zB Zahlungsbelege, aus denen sich ergibt, daß die Za... mehr lesen...
Index: 43/02 Leistungsrecht
Norm: HGG 1992 §33 Abs1 idF 1996/201; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/08/25 98/11/0075 1 Stammrechtssatz Daß nur ein vergebührter Mietvertrag einen Nachweis über ein Bestandsverhältnis und daraus erwachsende Kosten darstellen könne, findet in den Bestimmungen des HGG 1992 idF 1996/201 keine Deckung. European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Index: 43/02 Leistungsrecht
Norm: HGG 1992 §33 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Gemäß § 33 Abs 1 Z 2 HGG 1992 kommt es auf die nachweisliche Einleitung des Erwerbes jener Wohnung an, die nach der Zustellung des Einberufungsbefehles bezogen wird. Eine Ausdehnung des Anspruches auf alle jene Fälle, in denen die Einleitung des Erwerbes einer anderen Wohnung vor der Zustellung des Einberufungsbefehles versucht wurde, ist dem Gese... mehr lesen...
Index: 43/01 Wehrrecht allgemein43/02 Leistungsrecht
Norm: HGG 1992 §33 Abs1 Z2;WehrG 1990 §35 Abs1;
Rechtssatz: Gemäß § 33 Abs 1 Z 2 erster Satz HGG 1992 besteht - bei Vorliegen der dort genannten Voraussetzung - ein Anspruch auf Wohnkostenbeihilfe auch für eine Wohnung , die erst nach Zustellung des Einberufungsbefehles bezogen wird. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:... mehr lesen...