Entscheidungen zu § 33 Abs. 1 HGG 2001

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 31-60 von 79

TE Vwgh Erkenntnis 1999/3/24 98/11/0193

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 12. September 1997 auf Zuerkennung einer Wohnkostenbeihilfe für eine näher bezeichnete Wohnung nach dem V. Hauptstück des Heeresgebührengesetzes 1992 (HGG 1992) abgewiesen. In der Begründung: des angefochtenen Bescheid führte die belangte Behörde aus, dem Beschwerdeführer sei am 1. Juli 1997 der Einberufungsbefehl zur Leistung des Grundwehrdienstes ab 1. Oktober 1997 zugestellt wor... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.03.1999

TE Vwgh Erkenntnis 1999/3/24 98/11/0133

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 29. Dezember 1997 auf Zuerkennung einer Wohnkostenbeihilfe für eine von ihm gemietete, näher bezeichnete Wohnung in Wien XVIII, G.-Straße, abgewiesen. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde nach Wiedergabe des Verfahrensverlaufes aus, der Beschwerdeführer habe am 29. September 1997 den Grundwehrdienst angetreten. Er habe den Nachweis zu erbringen, dass ber... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.03.1999

TE Vwgh Erkenntnis 1999/3/24 98/11/0067

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 30. April 1997 auf Zuerkennung einer Wohnkostenbeihilfe für eine näher bezeichnete Wohnung gemäß § 34 Zivildienstgesetz 1986 (ZDG) in Verbindung mit § 33 Abs. 1 und 2 und § 34 Abs. 3 Heeresgebührengesetz 1992 (HGG 1992) abgewiesen. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde aus, auf Grund der Zeugenaussage der Geschäftsführerin jener Gesellschaft m.b.H., die das Haus verwalte, v... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.03.1999

RS Vwgh 1999/3/24 98/11/0133

Index: 43/02 Leistungsrecht
Norm: HGG 1992 §33 Abs1 Z1;HGG 1992 §33 Abs2;
Rechtssatz: Der Anspruch auf Wohnkostenbeihilfe setzt nicht die soziale Bedürftigkeit des WehrPfl voraus. Maßgeblich für diesen Anspruch ist nur, ob die gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere das Entstehen von Kosten (hier: Aufgrund eines mündlichen Mietvertrages), das tatsächliche Wohnen bereits zum Zeitpunkt der Zustellung des Einberuf... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.03.1999

RS Vwgh 1999/3/24 98/11/0067

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)43/02 Leistungsrecht44 Zivildienst
Norm: ABGB §974;HGG 1992 §33 Abs1;HGG 1992 §33 Abs2;HGG 1992 §33 Abs3;ZDG 1986 §34 Abs1;ZDG 1986 §34 Abs2;
Rechtssatz: § 33 Abs 2 HGG 1992, der eine Legaldefinition der eigenen Wohnung enthält, und § 33 Abs 3 HGG 1992, in dem die mit der Wohnkostenbeihilfe abzugeltenden Kosten umschrieben werden, enthalten keine Einschränkun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.03.1999

RS Vwgh 1999/3/24 98/11/0133

Index: 43/02 Leistungsrecht
Norm: HGG 1992 §33 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/03/24 98/11/0193 1 Stammrechtssatz Im Geltungsbereich des HGG 1992 bestehen keine Beweisregeln und keine Beweismitteleinschränkungen. Es kann aber im Rahmen der Beweiswürdigung von Bedeutung sein, wenn Verträge zwischen nahen Angehörigen nicht nach außen zum Ausdruck kommen, keinen eindeutigen und klaren Inhalt haben ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.03.1999

RS Vwgh 1999/3/24 98/11/0067

Index: 43/02 Leistungsrecht44 Zivildienst
Norm: HGG 1992 §33 Abs1;HGG 1992 §33 Abs2;HGG 1992 §33 Abs3;ZDG 1986 §34;
Rechtssatz: Für den Anspruch auf Wohnkostenbeihilfe kommt es nicht auf den Rechtsgrund für die Benützung der Wohnung an, sondern allein darauf, ob und wie lange dem WehrPfl während des Präsenzdienstes Kosten (iSd § 33 Abs 3 HGG 1992) für die Beibehaltung einer eigenen Wohnung (iSd § 33 Abs 2 HGG 1992... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.03.1999

RS VwGH Erkenntnis 1999/03/24 98/11/0193

Rechtssatz: Im Geltungsbereich des HGG 1992 bestehen keine Beweisregeln und keine Beweismitteleinschränkungen. Es kann aber im Rahmen der Beweiswürdigung von Bedeutung sein, wenn Verträge zwischen nahen Angehörigen nicht nach außen zum Ausdruck kommen, keinen eindeutigen und klaren Inhalt haben oder einem Fremdvergleich nicht standhalten würden (Hinweis E 24.3.1999, 98/11/0133). Schlagworte Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbaru... mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 24.03.1999

RS Vwgh 1999/3/24 98/11/0067

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)43/02 Leistungsrecht44 Zivildienst
Norm: ABGB §974;HGG 1992 §33 Abs1;HGG 1992 §33 Abs3;ZDG 1986 §34;
Rechtssatz: Der Umstand, dass der Prekariumsnehmer mangels Bindung des Eigentümers für die Zukunft keine rechtlich gesicherte Position (wie zB ein Mieter) hat, steht dem Anspruch auf Wohnkostenbeihilfe nach § 33 HGG 1992 nicht entgegen. Die Beendigung des Preka... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.03.1999

TE Vwgh Erkenntnis 1998/11/10 98/11/0185

Am 22. Oktober 1997 wurde dem Beschwerdeführer ein Einberufungsbefehl zur Leistung des Grundwehrdienstes vom 1. Februar 1998 an zugestellt. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde sein Antrag vom 8. Februar 1998 auf Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe gemäß § 33 Abs. 1 des Heeresgebührengesetzes 1992 abgewiesen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvo... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 10.11.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1998/11/10 98/11/0236

Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Kopie des angefochtenen Bescheides ergibt sich, daß mit diesem Bescheid der Antrag des seit 6. Juli 1998 Grundwehrdienst leistenden Beschwerdeführers vom 26. Februar 1998 auf Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe gemäß § 33 des Heeresgebührengesetzes 1992 abgewiesen wurde. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer der Sache nach Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides ge... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 10.11.1998

RS Vwgh 1998/11/10 98/11/0185

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein43/02 Leistungsrecht
Norm: HGG 1992 §33 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Aus dem Wort "nachweislich" im § 33 Abs 1 HGG 1992 ist nicht ableitbar, dass es bei der Zuerkennung der Wohnkostenbeihilfe gemäß dieser Bestimmung keines Ermittlungsverfahrens bedürfe bzw die Notwendigkeit eines solchen zum Ausschluss des Anspruches auf Wohnkostenbeihilfe führe. Schlagworte ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.11.1998

RS Vwgh 1998/11/10 98/11/0185

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)43/02 Leistungsrecht
Norm: ABGB §1092;ABGB §883;HGG 1992 §33 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/05/19 97/11/0081 1 (hier: Nur erster Halbsatz) Stammrechtssatz Zwar kann ein Bestandverhältnis auch mündlich abgeschlossen werden, doch müssen für dessen behauptetes Vorliegen Nachweise erbracht werden (zB Zahlungsbelege, aus denen sich ergibt, daß d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.11.1998

RS Vwgh 1998/11/10 98/11/0185

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein43/02 Leistungsrecht
Norm: HGG 1992 §33 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: In § 33 Abs1 HGG 1992 ist keine Rede davon , dass die Vereinbarung, auf Grund derer die Benützung der Wohnung durch den Wehrpflichtigen erfolgt, "nach außen" - also offenbar über die Vertragsparteien hinaus - in Erscheinung getreten sein müsse. Schlagworte Auslegung Allgemein authentisc... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.11.1998

RS Vwgh 1998/11/10 98/11/0236

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein43/02 Leistungsrecht
Norm: HGG 1992 §33 Abs1;HGG 1992 §33 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Mag auch der Ausdruck "Wohnungsverband" bei der Beurteilung, ob eine eigene Wohnung iSd § 33 Abs 2 HGG 1992 vorliegt, nicht sehr glücklich gewählt worden sein, so ergibt sich doch bei einem Verständnis, das dem Wortlaut des Gesetzes eine widerspruchsfreie und verfassungskonforme (Hinweis VfGH E... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.11.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1998/8/25 98/11/0075

Der Beschwerdeführer leistete in der Zeit vom 1. Oktober 1996 bis 31. Mai 1997 seinen Grundwehrdienst, der Einberufungsbefehl war ihm am 26. Juni 1996 zugestellt worden. Mit Eingabe vom 1. Oktober 1996 beantragte er die Gewährung von Wohnkostenbeihilfe. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 29. Jänner 1998 wurde dieser Antrag abgewiesen. In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inha... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.08.1998

RS Vwgh 1998/8/25 98/11/0075

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)43/02 Leistungsrecht
Norm: ABGB §1092;ABGB §883;HGG 1992 §33 Abs1 idF 1996/201;HGG 1992 §33 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/05/19 97/11/0081 1 Stammrechtssatz Zwar kann ein Bestandverhältnis auch mündlich abgeschlossen werden, doch müssen für dessen behauptetes Vorliegen Nachweise erbracht werden (zB Zahlungsbelege, aus denen sich ergibt, da... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.08.1998

RS Vwgh 1998/8/25 98/11/0075

Index: 43/02 Leistungsrecht
Norm: HGG 1992 §33 Abs1 idF 1996/201; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/05/19 98/11/0101 1 Stammrechtssatz Unter einer "eigenen" Wohnung iSd § 33 Abs 1 HGG 1992 idF 1996/201 können nur solche Räumlichkeiten angesehen werden, die der WehrPfl aufgrund eines ihm zustehenden (dinglichen oder schuldrechtlichen) Rechtes benützen kann. Steht dieses Recht zur Benützung einer Wohnung ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.08.1998

RS Vwgh 1998/8/25 98/11/0075

Index: 43/02 Leistungsrecht
Norm: HGG 1992 §33 Abs1 idF 1996/201;
Rechtssatz: Daß nur ein vergebührter Mietvertrag einen Nachweis über ein Bestandsverhältnis und daraus erwachsende Kosten darstellen könne, findet in den Bestimmungen des HGG 1992 idF 1996/201 keine Deckung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998110075.X01 Im RIS seit 20... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.08.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1998/5/19 97/11/0081

Der Beschwerdeführer leistete in der Zeit vom 1. April bis 30. November 1996 den Grundwehrdienst und begehrte mit Eingabe vom 25. Juni 1996 die Gewährung von Wohnkostenbeihilfe für eine seinem in Klagenfurt lebenden Vater gehörende, dem Beschwerdeführer bereits für die Zeit seines Hochschulstudiums zur Verfügung gestellte Wohnung in Wien. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag gemäß § 33 des Heeresgebührengesetzes 1992 - HGG 1992 abgewiesen. In ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.05.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1998/5/19 98/11/0101

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 13. November 1997 auf Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe gemäß § 33 Heeresgebührengesetz 1992 - HGG 1992 abgewiesen. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde aus, dem Beschwerdeführer sei der Einberufungsbefehl für den ab 7. Jänner 1998 zu leistenden Grundwehrdienst am 3. Oktober 1997 zugestellt worden. Er sei seit 28. Februar 1997 unter der Anschrift jener W... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.05.1998

RS Vwgh 1998/5/19 97/11/0081

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)43/02 Leistungsrecht
Norm: ABGB §1092;ABGB §883;HGG 1992 §33 Abs1;
Rechtssatz: Zwar kann ein Bestandverhältnis auch mündlich abgeschlossen werden, doch müssen für dessen behauptetes Vorliegen Nachweise erbracht werden (zB Zahlungsbelege, aus denen sich ergibt, daß die Zahlungen vom WehrPfl als Mieter der gegenständlichen Wohnung getätigt wurden). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.05.1998

RS Vwgh 1998/5/19 98/11/0101

Index: 43/02 Leistungsrecht
Norm: HGG 1992 §33 Abs1 idF 1996/201;
Rechtssatz: Unter einer "eigenen" Wohnung iSd § 33 Abs 1 HGG 1992 idF 1996/201 können nur solche Räumlichkeiten angesehen werden, die der WehrPfl aufgrund eines ihm zustehenden (dinglichen oder schuldrechtlichen) Rechtes benützen kann. Steht dieses Recht zur Benützung einer Wohnung einer anderen Person als dem WehrPfl zu, liegt keine "eigene" Wohnun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.05.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1998/1/20 97/11/0009

Der Beschwerdeführer leistete vom 5. Februar 1996 an den ordentlichen Zivildienst. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde sein Antrag vom 4. März 1996 auf Gewährung einer Wohnkostenbeihilfe gemäß § 34 des Zivildienstgesetzes 1986 in Verbindung mit § 33 des Heeresgebührengesetzes 1992, BGBl. Nr. 422, abgewiesen. In seiner Beschwerde an den Verwaltunsgerichtshof macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rec... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.01.1998

RS Vwgh 1998/1/20 97/11/0009

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein43/02 Leistungsrecht
Norm: HGG 1992 §33 Abs1;HGG 1992 §33 Abs2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/12/18 97/11/0199 1 Stammrechtssatz Nach § 33 Abs 1 und Abs 2 HGG 1992 ist eine selbständige Haushaltsführung Voraussetzung für die Gewährung von Wohnkostenbeihilfe und muß die Benützbarkeit aller zur Haushaltsführung erforderlichen Räume ohne Beeinträchtigung de... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.01.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1997/12/18 97/11/0199

Der Beschwerdeführer leistete vom 1. Oktober 1995 an seinen Grundwehrdienst. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 7. November 1995 (richtig vom 4. Oktober 1995, am 7. November 1995 bei der Erstbehörde eingelangt) auf Gewährung einer Wohnkostenbeihilfe gemäß § 33 des Heeresgebührengesetzes 1992, BGBl. Nr. 422, abgewiesen. Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 16. Juni 1997, B 3503/96, die an ihn gerichtete ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.12.1997

RS Vwgh 1997/12/18 97/11/0199

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein43/02 Leistungsrecht
Norm: HGG 1992 §33 Abs1;HGG 1992 §33 Abs2;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 97/11/0370 E 24. Februar 1998 97/11/0371 E 24. Februar 1998 98/11/0007 E 24. Februar 1998
Rechtssatz: Nach § 33 Abs 1 und Abs 2 HGG 1992 ist eine selbständige Haushaltsführung Voraussetzung für die Gewährung von Wohnkostenbeihilfe und muß die Benüt... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.12.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/11/18 97/11/0287

Aus der Beschwerde und der angeschlossenen Kopie des angefochtenen Bescheides ergibt sich, daß mit diesem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Antrag des im Jahre 1975 geborenen Beschwerdeführers vom 22. Jänner 1997 auf Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des Grundwehrdienstes bis 31. Dezember 1999, gemäß § 36a Abs. 1 Z. 2 des Wehrgesetzes 1990 (WG) abgewiesen wurde. In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof begehrt der Beschwerdeführer die Aufhebung des angef... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.11.1997

RS Vwgh 1997/11/18 97/11/0287

Index: 43/01 Wehrrecht allgemein43/02 Leistungsrecht
Norm: HGG 1992 §28 Abs1;HGG 1992 §33 Abs1;WehrG 1990 §36a Abs1 Z2;
Rechtssatz: Für Belastungen, die jeden Präsenzdienstleistenden in gleicher Weise treffen können, ist durch Leistungen nach dem V. Hauptstück des HGG 1992 (Familienunterhalt und Wohnkostenbeihilfe) vorgesorgt (hier: Finanzielle Belastungen aufgrund der Eheschließung und der Geburt eines Kindes). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.11.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/3/19 96/11/0148

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 8. August 1995 auf Zuerkennung einer Wohnkostenbeihilfe gemäß § 34 Zivildienstgesetz 1986 (ZDG) in Verbindung mit § 36 und den §§ 33 und 34 des Heeresgebührengesetzes 1992 (HGG 1992) abgewiesen. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer habe in seinem Antrag vorgebracht, sich erstmals vor etwa zwei Monaten mit der Vermieterin ins Einv... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.03.1997

Entscheidungen 31-60 von 79

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