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43/02 LeistungsrechtNorm
HGG 1992 §33 Abs1;Rechtssatz
Der Umstand, dass der WehrPfl die von ihm gemietete Wohnung gemeinsam mit seiner Freundin in einer Lebensgemeinschaft bewohnt, führt nicht zum Ausschluss der Möglichkeit, Wohnkostenbeihilfe zuzuerkennen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999110068.X01Im RIS seit
21.02.2002