RS Vwgh 1999/8/24 99/11/0068

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Veröffentlicht am 24.08.1999
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Index

43/02 Leistungsrecht

Norm

HGG 1992 §33 Abs1;
HGG 1992 §33 Abs2;

Rechtssatz

Der Umstand, dass der WehrPfl die von ihm gemietete Wohnung gemeinsam mit seiner Freundin in einer Lebensgemeinschaft bewohnt, führt nicht zum Ausschluss der Möglichkeit, Wohnkostenbeihilfe zuzuerkennen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999110068.X01

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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