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43/01 Wehrrecht allgemeinNorm
HGG 1992 §33 Abs1 Z2;Rechtssatz
Gemäß § 33 Abs 1 Z 2 erster Satz HGG 1992 besteht - bei Vorliegen der dort genannten Voraussetzung - ein Anspruch auf Wohnkostenbeihilfe auch für eine Wohnung , die erst nach Zustellung des Einberufungsbefehles bezogen wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998110148.X05Im RIS seit
11.07.2001