RS Vwgh 1999/5/27 98/11/0148

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.05.1999
beobachten
merken

Index

43/01 Wehrrecht allgemein
43/02 Leistungsrecht

Norm

HGG 1992 §33 Abs1 Z2;
WehrG 1990 §35 Abs1;

Rechtssatz

Gemäß § 33 Abs 1 Z 2 erster Satz HGG 1992 besteht - bei Vorliegen der dort genannten Voraussetzung - ein Anspruch auf Wohnkostenbeihilfe auch für eine Wohnung , die erst nach Zustellung des Einberufungsbefehles bezogen wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998110148.X05

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten