RS Vwgh 2000/3/14 99/11/0140

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Veröffentlicht am 14.03.2000
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Index

43/02 Leistungsrecht

Norm

HGG 1992 §32 Abs1 Z2;
HGG 1992 §33 Abs1 idF 1996/201;

Rechtssatz

Die Frage, wer Wohnungsinhaber und damit nach außen zur Zahlung der Kosten für die Beibehaltung der eigenen Wohnung verpflichtet ist, ist für den Anspruch auf Wohnkostenbeihilfe gemäß § 33 HGG 1992 maßgebend (Hinweis E 19.5.1998, 98/11/0101), nicht aber für die Frage der Haushaltszugehörigkeit von Kindern gemäß § 32 Abs 1 Z 2 HGG 1992.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999110140.X01

Im RIS seit

01.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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