Index
43/02 LeistungsrechtNorm
HGG 1992 §32 Abs1 Z2;Rechtssatz
Die Frage, wer Wohnungsinhaber und damit nach außen zur Zahlung der Kosten für die Beibehaltung der eigenen Wohnung verpflichtet ist, ist für den Anspruch auf Wohnkostenbeihilfe gemäß § 33 HGG 1992 maßgebend (Hinweis E 19.5.1998, 98/11/0101), nicht aber für die Frage der Haushaltszugehörigkeit von Kindern gemäß § 32 Abs 1 Z 2 HGG 1992.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999110140.X01Im RIS seit
01.06.2001