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43/02 LeistungsrechtNorm
HGG 1992 §33 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1998/11/10 98/11/0185 3Stammrechtssatz
In § 33 Abs1 HGG 1992 ist keine Rede davon , dass die Vereinbarung, auf Grund derer die Benützung der Wohnung durch den Wehrpflichtigen erfolgt, "nach außen" - also offenbar über die Vertragsparteien hinaus - in Erscheinung getreten sein müsse.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998110299.X02Im RIS seit
11.07.2001