RS Vwgh 2000/3/14 98/11/0299

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Veröffentlicht am 14.03.2000
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Index

43/02 Leistungsrecht

Norm

HGG 1992 §33 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1998/11/10 98/11/0185 3

Stammrechtssatz

In § 33 Abs1 HGG 1992 ist keine Rede davon , dass die Vereinbarung, auf Grund derer die Benützung der Wohnung durch den Wehrpflichtigen erfolgt, "nach außen" - also offenbar über die Vertragsparteien hinaus - in Erscheinung getreten sein müsse.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998110299.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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