RS Vwgh 2000/3/14 98/11/0259

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Veröffentlicht am 14.03.2000
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Index

43/02 Leistungsrecht

Norm

HGG 1992 §33 Abs1 idF 1996/201;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1998/08/25 98/11/0075 1

Stammrechtssatz

Daß nur ein vergebührter Mietvertrag einen Nachweis über ein Bestandsverhältnis und daraus erwachsende Kosten darstellen könne, findet in den Bestimmungen des HGG 1992 idF 1996/201 keine Deckung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998110259.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

07.12.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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