RS Vwgh 2000/3/14 98/11/0299

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Veröffentlicht am 14.03.2000
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
43/02 Leistungsrecht

Norm

AVG §45 Abs2;
HGG 1992 §33 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Eine Beweisregel oder eine Beweismittelbeschränkung ist aus § 33 Abs 1 HGG 1992 nicht ableitbar, und zwar auch dann, wenn Verträge zwischen nahen Angehörigen zu beurteilen sind (Hinweis E 24.3.1999, 98/11/0131).

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998110299.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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