RS Vwgh 1999/5/27 99/11/0153

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Veröffentlicht am 27.05.1999
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Index

43/02 Leistungsrecht

Norm

HGG 1992 §33 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Gemäß § 33 Abs 1 Z 2 HGG 1992 kommt es auf die nachweisliche Einleitung des Erwerbes jener Wohnung an, die nach der Zustellung des Einberufungsbefehles bezogen wird. Eine Ausdehnung des Anspruches auf alle jene Fälle, in denen die Einleitung des Erwerbes einer anderen Wohnung vor der Zustellung des Einberufungsbefehles versucht wurde, ist dem Gesetz nicht zu entnehmen (Hinweis E 19.3.1997, 96/11/0148).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999110153.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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