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43/02 LeistungsrechtNorm
HGG 1992 §33 Abs1 Z2;Rechtssatz
Gemäß § 33 Abs 1 Z 2 HGG 1992 kommt es auf die nachweisliche Einleitung des Erwerbes jener Wohnung an, die nach der Zustellung des Einberufungsbefehles bezogen wird. Eine Ausdehnung des Anspruches auf alle jene Fälle, in denen die Einleitung des Erwerbes einer anderen Wohnung vor der Zustellung des Einberufungsbefehles versucht wurde, ist dem Gesetz nicht zu entnehmen (Hinweis E 19.3.1997, 96/11/0148).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999110153.X01Im RIS seit
20.11.2000