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43/02 LeistungsrechtNorm
HGG 1992 §33 Abs1 idF 1996/201;Rechtssatz
Ist der WehrPfl auf Grund eines von ihm abgeschlossenen Mietvertrages zur Mietzinszahlung für eine von ihm bewohnte eigene Wohnung verpflichtet, so entstehen ihm durch Wohnkostenbeihilfe abgeltbare Kosten iSd § 33 Abs 1 HGG 1992 auch dann, wenn diese Mietzinszahlungen für einen bestimmten Zeitraum von seiner Mutter getragen wurden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998110259.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
07.12.2010