Der Beschwerdeführer erklärte 1980 bis 1984 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Lehrer, positive (1980 und 1981) sowie negative (1982 bis 1984) Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Inhaber eines technischen Büros und negative (1984 positive) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Im Gefolge einer die Streitjahre umfassenden Betriebsprüfung ergingen (für 1980 bis 1983 im wiederaufgenommenen Verfahren) Abgabenbescheide, gegen die der Beschwerdeführer in zahlreichen Punkten ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276 Abs1;BAO §71 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 534;
Rechtssatz: Übertragungen der örtlichen Zuständigkeit im Wege der Delegierung sind nur zwischen Behörden der untersten Stufe (und zwar vor Erlassung einer Berufungsvorentscheidung) zulässig. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:19... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das Erkenntnis vom 21. Dezember 1989, Zl 86/14/0176, verwiesen, in dem der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen den von derselben belangten Behörde erlassenen Bescheid betreffend Feststellung von Einkünften für das Jahr 1982 hinsichtlich derselben Liegenschaft als unbegründet abgewiesen hat. Im eben erwähnten Erkenntnis wurde ausgeführt, Legatare sind weder Miteigentümer noch Fruchtnießer der Lieg... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276 Abs1;
Rechtssatz: Ein Rechtsanspruch auf Erlassung einer Berufungsvorentscheidung durch die Abgabenbehörde besteht nicht (Hinweis E 21.12.1989, 86/14/0176; E 26.9.1990, 86/13/0097); dieselbe ist daher nicht rechtswidrig vorgegangen, wenn sie im Hinblick auf die Verwaltungsökonomie die Erlassung einer Berufungsvorentscheidung als nicht zweckmäßig ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin schloß am 3. Juli 1978 mit einer gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaft (im folgenden nur als Wohnbaugenossenschaft bezeichnet) ein als "Vorvertrag" bezeichnetes Übereinkommen (im folgenden nur als Übereinkommen bezeichnet) über den Erwerb einer im Inland gelegenen Wohnung ab. Die im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof relevanten Bestimmungen dieses Übereinkommens lauten: "I. Die Wohnbaugenossenschaft ist Eigentümerin der... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs2;BAO §183 Abs4;BAO §276 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/16/0163 E 1. Juli 1982 RS 1 Stammrechtssatz Auch einer Berufungsvorentscheidung kann die Bedeutung eines Vorhaltes zukommen (4.6.1980, 302/79). Hat das Finanzamt in der
Begründung: der Berufungsvorentscheidung das Ergebnis der behördlichen Ermittlungen dargelegt, dann ist es Sac... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb bis zum Jahr 1985 einen Handel mit Waren aller Art. Er selbst bezeichnete seine Tätigkeit als "Importhandel". Für die Jahre 1980 bis 1982 fand bei ihm eine Betriebsprüfung statt. Der Prüfer traf u.a. folgende Feststellungen: Der Beschwerdeführer habe auf dem Konto Wareneinkauf unter der Bezeichnung "Kostenanteil laut Vereinbarung vom 10. Juli 1979 für die Kapselerzeugnisse" jährlich Beträge in Höhe von jeweils mehr als 1 Mio S als Aufwand verbucht. In ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250;BAO §258 Abs1;BAO §276 Abs1;BAO §284 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 432;
Rechtssatz: Ein Antrag auf Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung kann rechtswirksam nur in der Berufung selbst, in einer Beitrittserklärung gem § 258 BAO oder in einem Antrag gem § 276 Abs 1 BAO gestellt werden. Da der Berufungswerber ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Pächter einer in einer alpinen Region gelegenen Schutzhütte. Weiters betreibt er ein im Tal gelegenes Fremdenheim. Im Zug einer für die Jahre 1983 bis 1985 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung wurden umfangreiche formelle und materielle Mängel der Aufzeichnungen sowie auf Grund einer Vermögensdeckungsrechnung erhebliche Fehlbeträge festgestellt, was zur Teilschätzung der Besteuerungsgrundlagen sowie zur Verhängung von Sicherheitszuschlägen führte. In der... mehr lesen...
In der vorliegenden Säumnisbeschwerde brachte der Beschwerdeführer vor, er habe nach einer Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes einen Antrag auf Entscheidung über seine Berufung gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz gestellt; die belangte Behörde habe über seine Berufung aber bisher nicht entschieden. Da der Beschwerdeführer in der Beschwerde eine Glaubhaftmachung im Sinne des § 28 Abs. 3 letzter Satz VwGG unterließ, wurde er mit V... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276 Abs1;VwGG §27;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Durch die bloße Vorlage einer Fotokopie eines nach § 276 BAO gestellten Vorlageantrages ohne Eingangsstampiglie oder Nachweis der Postaufgabe wird der Pflicht, den Ablauf der Frist des § 27 VwGG glaubhaft zu machen, nicht Genüge getan. Schlagwor... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §275;BAO §276 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 411;
Rechtssatz: § 275 BAO bezieht sich ausschließlich auf die Berufung, nicht jedoch auf einen Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz nach § 276 Abs 1 BAO. Ein Antrag nach § 276 Abs 1 BAO ist nicht formgebunden, weswegen ein solcher ni... mehr lesen...
Gegen die im Anschluß an eine abgabenbehördliche Prüfung ergangenen Umsatz- und Einkommensteuerbescheide für 1982 bis 1984 erhob der Beschwerdeführer am 11. März 1987 Berufung; die bekämpften Einkommensteuerbescheide waren vorläufig erlassen worden. Am 27. Oktober 1987 erging hinsichtlich der Umsatzsteuer für 1982 bis 1984 eine abweisende Berufungsvorentscheidung (Formular Verf. 40), in der auf die Bescheidbegründung betreffend Einkommensteuer 1982 bis 1984 verwiesen wurde. Am 28.... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §273 Abs2;BAO §276 Abs1;BAO §97; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 18;
Rechtssatz: Die Einbringung eines Antrages nach § 276 Abs 1 BAO vor Zustellung der Berufungsvorentscheidung ist ohne rechtliche Wirkung, weil § 276 BA0 keine dem § 273 Abs 2 BAO entsprechende Bestimmung enthält. Die Neufassung des § 276 BAO durch die Novelle 1980/... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 18;
Rechtssatz: Eine Berufungsvorentscheidung, die ausdrücklich eine Berufung gegen Bescheide erledigt, die zu dem angegebenen Datum nicht ergangen sind und somit nicht existieren, geht ins Leere. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:198914012... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 267; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/13/0245 E 13. September 1989 RS 2 Stammrechtssatz Im Hinblick darauf, dass die in der Sache entscheidende Abgabenbehörde zweiter Instanz über die als unerledigt geltende Berufung abzusprechen hat, kann sie den angefochtenen, also den ursprünglichen e... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs2;BAO §276 Abs1; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1990/6, 341;
ÖStZ 1990/11, 191;
Rechtssatz: Waren dem Abgabepflichtigen in der
Begründung: der Berufungsvorentscheidung Umstände vorgehalten worden, ohne daß er hiezu in dem mehr als vier Jahre dauernden Berufungsverfahren mit konkreten Angaben Stellung genommen hat, so konnte die A... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276 Abs1;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Beschluß 1972/01/28 0007/72 1 Stammrechtssatz Hat ein Steuerpflichtiger gegen die gem § 276 Abs 1 BAO ergangene Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes den Antrag auf Vorlage seiner Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz gestellt, so ist eine VOR Ablauf der ... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276 Abs1 Beachte Besprechung in:ÖStZ 1990/11, S 193; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/13/0073 E 25. Jänner 1989 VwSlg 6375 F/1989 RS 4 Stammrechtssatz Erachtet die Abgabenbehörde zweiter Instanz die Berufung in eben demselben Umfang für begründet wie das Finanzamt in seiner Berufungsvorentscheidung, dann muß sie dies i... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276 Abs1 Beachte Besprechung in:ÖStZ 1990/11, S 193;
Rechtssatz: Im Hinblick darauf, dass die in der Sache entscheidende Abgabenbehörde zweiter Instanz über die als unerledigt geltende Berufung abzusprechen hat, kann sie den angefochtenen, also den ursprünglichen erstinstanzlichen Bescheid nach jeder Richtung abändern, au... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276 Abs1 Beachte Besprechung in:ÖStZ 1990/11, S 193;
Rechtssatz: Durch die Fiktion, dass ungeachtet des rechtzeitig eingebrachten Antrages auf Entscheidung der Abgabenbehörde zweiter Instanz die ursprüngliche Berufung - ab dem Zeitpunkt der Einbringung des Vorlageantrages - als unerledigt gilt, verbleibt einerseits die Be... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/16/0117 E 16. September 1982 RS 2 Stammrechtssatz Hat das Finanzamt in der
Begründung: der Berufungsvorentscheidung das Ergebnis der behördlichen Ermittlungen dargelegt, dann ist es Sache des Berufungswerbers, sich im Vorlageantrag mit dem Ergebnis dieser Ermittlungen auseinanderzusetzen und die daraus gew... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/16/0117 E 16. September 1982 RS 2 Stammrechtssatz Hat das Finanzamt in der
Begründung: der Berufungsvorentscheidung das Ergebnis der behördlichen Ermittlungen dargelegt, dann ist es Sache des Berufungswerbers, sich im Vorlageantrag mit dem Ergebnis dieser Ermittlungen auseinanderzusetzen und die daraus gew... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §276 Abs1;BAO §299 Abs2;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;VwGG §42 Abs1;
Rechtssatz: Beschwerdevorbringen, das nur weitere Gesichtspunkte anführt, die in der gemäß § 299 Abs 2 BAO aufgehobenen Berufungsvorentscheidung zu Unrecht unberücksichtigt geblieben sind (hier: die Frage der Uneinbringlichkeit der Abgabenschuld sowie d... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §224 Abs1;BAO §276 Abs1;BAO §299 Abs2;BAO §9 Abs1;BAO §93 Abs3 lita;B-VG Art130 Abs2;
Rechtssatz: Die erstmalige Heranziehung zur Haftung für eine Abgabe durch das Finanzamt darf nicht in der Berufungsvorentscheidung erfolgen. Die hierin gelegene objektive Rechtswidrigkeit darf nur auf Grund gesetzmäßiger E... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §183 Abs4;BAO §276 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 427; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1982/07/01 81/16/0163 1 Stammrechtssatz Auch einer Berufungsvorentscheidung kann die Bedeutung eines Vorhaltes zukommen (4.6.1980, 302/79). Hat das Finanzamt in der
Begründung: der Berufungsvorentscheidung das Ergebnis der b... mehr lesen...
Mit Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 12. März 1986 wurde für das Grundstück Nr. 255, EZ. 28, KG. X, der Einheitswert zum 1. Jänner 1980 im Wege einer Nachfeststellung gemäß § 22 Abs. 1 BewG mit S 457.000,-- festgestellt und sieben namentlich angeführten Personen, darunter auch die Beschwerdeführerin, anteilsmäßig zugerechnet. Dieser Bescheid ist an die "Gemeinschaft der Miteigentümer des nachstehend angeführten Grundbesitzes" zu Handen der Beschwerdeführerin gerichtet gewesen u... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276 Abs1BAO §278 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 425;
Rechtssatz: Dem Ausspruch der Zurückweisung der Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz nach § 278 BAO steht eine Berufungsvorentscheidung nicht entgegen, mit der die Abgabenbehörde erster Instanz die Berufung abgewiesen hat (Hinweis E 10.12.1954, 293/5... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989/21, 402;
Rechtssatz: Erachtet die Abgabenbehörde zweiter Instanz die Berufung in eben demselben Umfang für begründet wie das Finanzamt in seiner Berufungsvorentscheidung, dann muß sie dies im
Spruch: der Berufungsentscheidung zum Ausdruck bringen; eine Abweisung der Berufung durch die Abgaben... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276 Abs1;
Rechtssatz: Durch die Fiktion, daß ungeachtet des rechtzeitg eingebrachten Antrages auf Entscheidung der Abgabenbehörde zweiter Instanz die ursprüngliche Berufung - ab dem Zeitpunkt der Einbringung des Vorlageantrages - als unerledigt gilt, verbleibt einerseits die Berufungsvorentscheidung im Rechtsbestand, andererseits tritt die Verpflicht... mehr lesen...